Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt ein ganz gewöhnlicher Antrag der AfD, ein Antrag, der nicht nur vollgespickt ist mit Quellen von verschwörungstheoretischen Alternativmedien,
sondern auch ein Antrag, mit dem die AfD ein weiteres Mal ihr wahres Gesicht zeigt.
Ich frage mich: Welchem Menschen in unserem Land ist mit diesem Antrag geholfen? Keinem einzigen!
Um sie geht es der AfD auch gar nicht.
Während die Menschen von uns im Parlament erwarten, Lösungen zu finden, um zum Beispiel bezahlbar wohnen zu können, oder dafür, dass ihre Kinder und Enkelkinder noch eine lebenswerte Erde vorfinden, sucht die AfD nur nach Lösungen für sich selbst. Heute geht es ihr darum, zu verhindern, dass weiteren AfD-Abgeordneten und -Organisationen Konten gekündigt werden. Um die Menschen in diesem Land, um sie ging es der AfD noch nie!
Wenn Privatbanken die Konten von Rechtsextremen kündigen, dann ist das nichts anderes als gesetzeskonform.
In unserem Rechtsstaat ist klar geregelt: Privatbanken dürfen sich ihre Kunden selbst aussuchen. Das ist das Grundprinzip der Vertragsfreiheit.
Viele Banken unterstützen ausdrücklich keine Geschäfte, die extremistisches Verhalten beinhalten.
Das fußt auf dem demokratischen Rückgrat der Banken und Kreditinstitute. Für diese Klarheit bin ich ihnen sehr dankbar.
Wenn eine Bank zu der Auffassung kommt, die Dichte an überzeugten Rechtsextremen in der AfD ist zu hoch
und deshalb ist die AfD eher ein Fall für das Bundesverfassungsgericht als fürs Girokonto, dann muss sich nicht die Bank der AfD öffnen, sondern die AfD der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion.
Die lasse ich nicht zu.
Wir sollten uns nicht länger mit diesem Antrag aufhalten.
Die Banken wollen sich am Ende auch selbst schützen. Sie wollen sichergehen, dass im Zweifel keine sensiblen Informationen an den Kreml geliefert werden. Eine berechtigte Sorge, wenn Sie mich fragen!
Zur Wahrheit gehört auch: Jeder Mensch, auch Extremisten,
haben die Möglichkeit, ein Konto zu eröffnen, und zwar bei Anstalten öffentlichen Rechts. Sparkassen müssen sie also nehmen, auch wenn sie nicht wollen – Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. Kunden können sie nur dann ablehnen, wenn ein konkreter Verdacht auf strafbare Handlungen oder Geldwäsche vorliegt. Ein Konto steht also auch AfD-Mitgliedern und -Organisationen zu. Was ihnen aber kein Gesetz garantiert: –
Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.
– guter Service. Den dürfen auch Anstalten öffentlichen Rechts verweigern.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Johannes Schraps für die SPD-Fraktion.