Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht täte es uns gut, in so einer Debatte einfach mal kurz tief durchzuschnaufen
und uns jetzt mal mit dem Antrag der AfD zu beschäftigen,
der ins Feld führt, Banken würden politisch motiviert Konten kündigen und durch sogenanntes Debanking Menschen und Organisationen vom täglichen Leben ausschließen.
Zunächst könnte man diesen Antrag mal wieder als Versuch einordnen, das Opfernarrativ zu pflegen und zu instrumentalisieren. Man könnte auch schadenfroh meinen: Selbst schuld, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD! Aber: Ja, auch Parteien wie die AfD müssen selbstverständlich die Möglichkeit haben, am Zahlungsverkehr teilzunehmen.
– So bin ich.
Fakt ist jedoch: Banken tragen Verantwortung für ihre Geschäftspartner und Kunden. Sie dürfen und müssen Geschäftsbeziehungen beenden können, wenn Risiken bestehen, sei es wegen Geldwäsche, strafrechtlicher Relevanz oder einem drohenden Reputationsschaden. Das ist kein politischer Eingriff, sondern gelebte unternehmerische Freiheit.
Es besteht auch kein Grundrecht auf ein Konto bei einer bestimmten Bank, und schon gar nicht dürfen wir als Gesetzgeber private Banken dazu zwingen, Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Organisationen oder Personen einzugehen oder fortzuführen. Das wäre ein extremer Eingriff in den freien und fairen Wettbewerb, den ja auch Sie von der AfD immer wieder zu Recht hochhalten.
Der Antrag der AfD zielt in Wahrheit darauf ab, wirtschaftliche Institutionen unter politischen Druck zu setzen – also genau das, was Sie hier kritisieren. In der Tat ist es so, dass auch kürzlich wieder Konten der AfD bei Volksbanken gekündigt worden sind; der Kollege Brodesser hat alles Nötige dazu schon ausgeführt.
Doch obliegt es nicht der Politik, sich hier in die Geschäftspraktiken und unternehmerischen Entscheidungen einer privaten Bank einzumischen und diese zu bewerten. Privatbanken sind nicht verpflichtet, Beziehungen mit Kunden einzugehen; sie können sich auf das Recht der Vertragsfreiheit berufen. Und es ist ja nicht so, als ob Sie auf ein Konto bei einer privaten Bank angewiesen wären; denn bereits 2018 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Sparkassen als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet sind, Konten für Parteien, also auch für die AfD, zu führen.
Lassen Sie mich deshalb abschließend feststellen:
Erstens. Wir von der Union stehen für marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Darauf können sich alle in unserem Land verlassen.
Herr Kollege, es gibt – –
Zweitens. Der Antrag der AfD ist überflüssig, da Sie bei der Sparkasse ein Konto führen können.
Herr Kollege.
Ich mache noch fertig. – Und drittens lehnen wir Ihren Antrag deshalb ab.
Vielen Dank.