Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Politisch motivierte Kontokündigungen durch Banken verbieten“ – da muss man noch mal genau hinhören. Die AfD will also verbieten. Diejenigen, die sich sonst gegen jede Regelung hier im Haus sträuben, gerieren sich auf einmal als Verbotspartei. Man staunt ja richtig.
Deshalb sage ich es gleich vorweg und kann mich meinen beiden Vorrednern ganz klar anschließen: Dieser Antrag ist inhaltlich schwach, er ist sachlich vollkommen überzogen und auch politisch absolut durchsichtig, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Man hätte ihn sich besser sparen können.
Warum also behaupten die Vertreter hier ganz rechts außen, Banken würden ihr oder anderen politisch missliebigen Akteuren aus politischen Gründen Konten kündigen?
Nun, es gab zuletzt mehrere Presseberichte, in denen dieser Vorwurf vonseiten der AfD aufgegriffen wurde.
Am gestrigen 12. November berichtete zum Beispiel das „Handelsblatt“ über den Fall, den Kollege Brodesser gerade schon angesprochen hat: dass nämlich die VerbundVolksbank OWL und die Volksbank in Ostwestfalen Konten von AfD-Verbänden
gekündigt haben. Beide Banken erläutern in ihren Begründungen sehr klar, dass es sich dabei um ordentliche Kontokündigungen gehandelt hat, weil der Kunde, also die AfD, als unvereinbar mit dem Leitbild der Volksbanken auftritt. Wörtlich erklärte die Volksbank – ich zitiere –: „Positionen der AfD […] sind unvereinbar mit unserem genossenschaftlichen Selbstverständnis, unserem werteorientierten Unternehmensleitbild und […] der ‚Charta der Vielfalt‘“.
Man achte auf die eigene politische Neutralität, aber man vertrete ganz klare demokratische „Werte und Überzeugungen – nach innen und nach außen“, hieß es vonseiten der Volksbank.
Ich glaube, dem kann man sich sehr gut anschließen.
Diese Kontokündigungen sind deshalb ganz klar ein Ausdruck einer demokratischen Wertebasis, auf die sich die Bank mit ihrem Leitbild verständigt hat
und die ganz offenbar mit vom Verfassungsgericht als gesichert rechtsextrem eingestuften Positionen nicht vereinbar ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Private und genossenschaftliche Banken dürfen selbstverständlich Geschäftsbeziehungen kündigen, solange sie sich an die gesetzlichen Fristen halten. Das nennt sich übrigens – es ist angesprochen worden – „Vertragsfreiheit“. Das ist übrigens genau das, was Sie hier ständig einfordern, wenn Sie gegen staatliche Regulierung auftreten. Die Realität zeigt deshalb sehr klar: Die Behauptung Ihres Antrags trägt nicht.
Als Sozialdemokraten haben wir mit unseren Koalitionspartnern vor einigen Jahren mit dem sogenannten Basiskonto für alle sichergestellt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland
ein Konto führen kann, und zwar völlig unabhängig von Einkommen, Herkunft oder politischer Haltung.
Aber anders als für die Sparkassen, die als öffentlich-rechtliche Institute jedem ein Konto anbieten müssen – auch Rechtsextremen –, gilt für alle anderen Banken: Selbstverständlich dürfen Geschäftsbeziehungen gekündigt werden. Niemand muss mit jemand anderem Geschäfte machen. Dazu hat übrigens auch das Bundesverwaltungsgericht bereits 2018, damals übrigens – hört! hört! – im Fall der NPD, geurteilt.
Kollege Brodesser hat es bereits vollkommen richtig gesagt: Der rechtliche Rahmen ist deshalb vollkommen klar. Niemand wird in Deutschland gedebanked, nur weil er eine politische Meinung hat.
Die Banken entscheiden beileibe nicht politisch motiviert.
Denn sie wollen und sollen mit ihrem Handeln ja auch Geld verdienen. Banken handeln deshalb nach wirtschaftlicher und rechtlicher Abwägung, nicht nach Parteibuch.
Sie auf der Seite des rechten Hauses hier nutzen aber diese Debatte,
um sich wieder einmal als Opfer zu inszenieren. Und das ist in diesem Fall mehr als offensichtlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Dieser AfD-Antrag ist also nichts weiter als eine konstruierte Empörungskampagne. Wir werden das ganz bestimmt nicht unterstützen
und lehnen diesen Antrag deshalb mit aller Entschiedenheit ab.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.