Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich die Diskussion um den Gesetzentwurf zur Aktivrente noch einmal in das große Ganze einbetten; mein Kollege Fritz Güntzler hat vieles davon schon erwähnt. Die Koalition hat sich dem Ziel verschrieben, wirtschaftliches Wachstum in der Bundesrepublik Deutschland anzureizen, weil wir wirtschaftliches Wachstum brauchen, um die vielen Aufgaben der sozialen Systeme zu bewältigen. Dazu gehört unter anderem der Fachkräftemangel.
Das betrifft verschiedene Bereiche. Zum Beispiel brauchen wir eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote. In diesem Bereich haben wir bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, zum Beispiel zum Kitaausbau, zur Verbesserung der Qualität in den Kitas und zum Ausbau der Ganztagsschulen. Wir unterstützen die Länder dabei. Auch im Steuerrecht wollen wir Hemmnisse für die Aufnahme von Frauenerwerbstätigkeit beseitigen.
Wir wollen auch, dass mehr Migrantinnen und Migranten eine Erwerbstätigkeit bei uns aufnehmen. Hier geht es zum Beispiel um eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt, um die Anerkennung von Berufsabschlüssen und, ja, auch um eine Haltung, dass wir Migration für eine positive Entwicklung unseres Arbeitsmarktes benötigen. Das ist gut und richtig, und in diesem Bereich sind auch schon viele Maßnahmen auf dem Weg.
Wir haben gleichzeitig das Ziel, eine gute Absicherung der Menschen in unserem Land im Alter zu unterstützen. Im Koalitionsvertrag haben wir sehr viele Vorhaben dazu vereinbart. Wir wollen eine Stärkung der Betriebsrente; ein entsprechendes Gesetz ist auf dem Weg. Wir wollen eine Stärkung der gesetzlichen Rente. Auch dazu hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den jetzt diskutiert wird. Es geht uns um eine Verbesserung der privaten Altersvorsorge. Darum werden wir uns in Kürze kümmern. Ich nenne auch die Frühstartrente; das heißt, die Altersvorsorge soll schon in sehr, sehr jungen Jahren beginnen, damit es im Alter eine gute Absicherung gibt.
Und ja, es gibt auch das Projekt Aktivrente. Nur damit die Bürgerinnen und Bürger das nicht falsch verstehen: Nein, das ist kein Ersatz für eine Rente, sondern ein Steuerbonus für diejenigen, die nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters noch einen Beitrag leisten möchten, die vielleicht auch in den Ruhestand gleiten möchten und nicht von 100 Prozent auf 0 Prozent hinunterfallen wollen. Denen sagen wir: Es wird honoriert, wenn ihr eure Erfahrungen, wenn ihr eure Expertise, wenn ihr eure Erkenntnisse über die Regelaltersgrenze hinaus einsetzt. Dafür planen wir gemeinsam einen Steuerbonus. Das ist sicherlich eine Neuheit, die wir sehr genau beobachten müssen. Wir müssen darüber diskutieren, wir sollten das Projekt aber auch gemeinsam angehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und ja, es gibt sicherlich Punkte, bei denen man, weil es ein neues Instrument ist, fragen muss: Darf man an der Stelle differenzieren? Aber, sehr geehrter Herr Kollege Müller, natürlich differenzieren wir im Steuerrecht mit entsprechenden Begründungen; Sie haben ein paar Beispiele genannt.
Deshalb ist es sicherlich interessant, was die Expertinnen und Experten im Rahmen der Anhörung sagen werden.
Wir sind davon überzeugt, dass eine Differenzierung für die kleinere Gruppe derjenigen – momentan sind es circa 680 000 Menschen –, die zwischen dem 65. und dem 69. Lebensjahr arbeiten, der richtige Weg ist. Das heißt, ab dem 67. Lebensjahr wird es eine sehr überschaubare Gruppe von Menschen sein, die tatsächlich in diesen Genuss kommen können. Aber vielleicht entscheiden sich ja mehr dafür, noch zusätzlich am Erwerbsleben teilzunehmen, ihre Arbeitskraft, aber vor allen Dingen ihre Erfahrung und ihr Wissen mit einzubringen. Auch das hilft dem großen Ziel, eine gute wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.