Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Grünenfraktion ist sich mit der Regierungskoalition einig: Der AI Act ist ein gutes Gesetz, das Europa vorgelegt hat und das es jetzt schnell umzusetzen gilt.
Ja, bei Schnelligkeit sind wir uns einig; denn die Technologie wartet eben nicht darauf, bis wir Strukturen geschaffen haben. Aber die Strukturen sind wichtig, wenn wir die Ziele im AI Act umsetzen wollen, nämlich, einen einheitlichen Binnenmarkt für KI-gestützte Waren und Dienstleistungen zu schaffen, Innovationen zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Und dazu zählt auch der Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Die Strukturen, die wir dafür jetzt einrichten, sind auch nicht gänzlich neu, diese sind in anderen Bereichen schon etabliert, funktionieren seit Jahren und sorgen dafür, dass wir uns auf die Qualität von Produkten verlassen können. Regelmäßig prüfen Marktüberwachungsbehörden verschiedenste Waren, etwa im Lebensmittelbereich, in der Elektronik, Medizinprodukte, Stoffe für Kleidung, für Polstermöbel – einfach alles, was in den Verkehr gebracht wird, wird überprüft. Es wird geprüft, ob diese Produkte gefährlich sind und vom Markt genommen werden müssen. Es wird geprüft, dass Hersteller gesetzliche Vorgaben einhalten, etwa Garantien oder Rückgaberechte.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn eine Partei in diesem Bundestag sitzt und als Handlanger Putins russische Interessen verfolgt oder wie Frau Storch im Fernsehen öffentlich zugibt, dass sie in die USA fliegt,
um dort Informationen zu liefern,
wer hier in Deutschland die Regulierung der großen Social-Media-Plattformen vorantreibt, wer hier die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gegenüber den Interessen der Techmilliardäre Musk, Zuckerberg und Co voranbringt, wenn also eine solche Partei hier die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mit Füßen tritt und die Grundwerte des Grundgesetzes verkauft, dann sollten wir auch unbedingt voranbringen, dass diese Partei überprüft wird, werte Damen und Herren.
Zurück zur KI-Verordnung. Ich will konkret werden, um was es hier geht, und dafür stelle ich Ihnen eine Frage: Denken Sie, es wäre gut, wenn bei Ihnen im Büro eine Software eingesetzt würde, die Ihre Arbeitsmoral analysiert anhand Emotionserkennung durch KI? Ich hoffe, Sie alle sehen das wie ich: Das wäre fatal. – Hier eben greift die KI-Verordnung, sie gibt Rahmenbedingungen vor und nennt Verpflichtungen, an die sich Anbieter und Betreiber von KI-Systemen halten müssen, oder sie regelt eben – wie bei der Emotionserkennung auch –, dass das verboten ist. Die Notwendigkeit der KI-Verordnung steht also außer Frage. Es ist keine Frage von Innovation oder Regulierung, es ist keine Frage von Schutzstandards oder Wertschöpfung. Nein, die KI-Verordnung bringt alles in Balance.
In der Stoßrichtung ist der Antrag also richtig. Er listet wichtige Punkte auf, etwa die Forderung nach einer ausreichenden Personalausstattung für die neue Aufgabe in der BNetzA – absolut richtig. Wenn es um die Sicherheit im digitalen Raum geht, dann dürfen wir nicht am Personal sparen. Über andere Dinge, etwa wie wir die Unabhängigkeit in der Aufsicht gewährleisten werden, werden wir im parlamentarischen Verfahren sprechen, auf das ich mich freue, und in dieses nehmen wir Ihre Punkte mit rein.
Vielen herzlichen Dank.
Für die Fraktion Die Linke darf ich Donata Vogtschmidt das Wort erteilen.