Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dieser humoristischen Einlage beschäftigen wir uns vielleicht mal sachlich mit dem Thema. Ihre Rede war ja sehr nett, Herr Lindh, aber leider haben Sie anscheinend keine Ahnung.
Wer Schwarzwälder Schinken, Solinger Messer oder Berchtesgadener Holzschnitzerei hört, der denkt nicht an irgendein Produkt, sondern an ein Stück Heimat. Damit haben Sie ja ein Problem. Mit Tradition und Qualität haben Sie auch ein Problem.
Geografische Herkunftsangaben sind Ausdruck unserer regionalen Identitäten und unserer über Jahrtausende in Deutschland und Europa gewachsenen handwerklichen und landwirtschaftlichen Exzellenz. Geografische Herkunftsangaben sind eine Art kollektives Eigentumsrecht an den von unseren Ahnen kreierten Erzeugnissen, die uns mit unserer Heimat verwurzeln.
Nach Willen der EU sollte die EU-Verordnung für landwirtschaftliche Produkte bis Mai 2025 und die Verordnung für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse bis Dezember 2025 umgesetzt werden. Die Bundesregierung ist jedenfalls mal wieder spät dran. Dazu passt auch, dass in einem Änderungsantrag kurz vor knapp Übergangsvorschriften eingefügt werden sollen – gut, das ist das Thema Qualität.
Grundsätzlich halten wir es aber für problematisch, dass geografische Herkunftsangaben in Abhängigkeit davon, ob sie landwirtschaftlich oder handwerklich-industriell sind, unterschiedlich behandelt werden sollen. Das führt dazu, dass man völlig unnötig zwei unterschiedliche Antragsbehörden haben muss: auf der einen Seite die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Agrarprodukte, auf der anderen Seite das Deutsche Patent- und Markenamt für die handwerklich-industriellen Produkte.
Wieder einmal eine völlig unnötige Bürokratisierung – Qualität der Bundesregierung.
Auch sind geografische Herkunftsangaben – je nachdem, um was für ein Erzeugnis es sich handelt – in der Rechtsdurchsetzung unterschiedlich. Das ist nicht nachvollziehbar. Denn: Was unterscheidet im Kern eine geschützte Herkunftsangabe, etwa für Käse, von einer geschützten Herkunftsangabe für Messer? In beiden Fällen geht es um die Herkunft, um die Qualität und das Vertrauen des Verbrauchers und um die Bewahrung regionaler Identität und eben nicht um andere Aspekte des Produkts wie dessen Beschaffenheit oder Ähnliches.
Des Weiteren soll jetzt auch für handwerklich-industrielle Erzeugnisse eine Marktüberwachung eingeführt werden. Sie ahnen, was das heißt: Behörden sollen überprüfen, ob zum Beispiel die geschützte Herkunftsangabe auch auf digitalen Marktplätzen rechtmäßig verwendet wird, was eben ein erheblicher Mehraufwand ist.
– Ja, Sie wollen weitere Beamtenstellen schaffen; das ist mir schon klar. Sonst haben Sie ja nicht mehr so viele Posten.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine wie bisher erfolgte und in anderen Bereichen, wie etwa bei Marken oder Patenten, etablierte rein privatrechtliche Rechtsdurchsetzung im digitalen Binnenmarkt nicht ausreichen soll. Warum soll das so sein? Ganz im Gegenteil. Zumal hier eine ganze Reihe von Akteuren bei den Verbraucherverbänden, aber auch bis hin zum Erzeuger aktivlegitimiert wären. Schauen Sie mal nach, was das heißt.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder gesehen, dass unsere Behörden mit immer neuen Aufgaben überfrachtet wurden. Für diese waren sie aber nicht qualifiziert oder hatten nicht ausreichend Personal. Wenn ich jetzt eine oder mehrere Behörden mit der Marktüberwachung beauftrage, dann muss ich das ständig machen, was einen enormen Aufwand bedeutet. Wenn ich das jedoch dem privatrechtlichen Bereich überlasse wie bisher, entmündige ich weder Unternehmen noch die Verbände und Erzeuger. Die bisherige Rechtslage für handwerklich-industrielle Produkte war völlig ausreichend; denn die bestehenden marken- und wettbewerbsrechtlichen Instrumente haben bereits jetzt einen wirksamen Schutz gegen Irreführung und Missbrauch gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund sollten wir uns ernsthaft überlegen, den Herkunftsschutz für Agrargüter aus dem Rahmen des Lebensmittel- und Verbraucherschutzrechts herauszulösen und ihn ganz im Sinne einer kohärenten Systematik – das verstehen Sie nicht – und einer Gleichbehandlung aller Schutzrechte stärker an die übrigen Registerrechte des geistigen Eigentums anzunähern.
– Jaja! – Eine geografische Herkunftsangabe sollte für alle Erzeugnisse wie ein echtes geistiges Eigentumsrecht ausgestaltet werden. Die Rechtsdurchsetzung gehört nicht in die Hände von dafür nicht ausgelegten Marktaufsichtsbehörden, sondern in den Bereich des zivilen Rechtsschutzes und des gewerblichen Registerrechts. Nur dann wird man mit dem Herkunftsschutz nicht ein neues Kapitel der Bürokratiegeschichte schreiben. Nur dann kann verhindert werden, dass ein weiteres Bürokratiemonster von der EU geschaffen wird.
Zuletzt noch kurz ein Satz aus der Sicht des Praktikers im gewerblichen Rechtsschutz. Es ist für mich immer wieder erstaunlich, wie die EU es schafft, im Zusammenspiel mit nationalen Akteuren wie der Bundesregierung ein System zu schaffen, das völlig überkomplex ist und die Sache unnötig verkompliziert.
Herr Abgeordneter.
Davon wollen wir weg. Weniger EU wagen!
Danke.
Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Ansgar Heveling das Wort erteilen.