Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Gerade hat uns die EU gönnerhaft verkündet, dass sie Deutschland bis Ende 2026 keine weiteren Flüchtlinge aus anderen EU-Ländern mehr aufs Auge drücken will. Dumm nur, dass die Flüchtlinge nicht erst bei der EU anfragen, bevor sie die deutsche Grenze übertreten!
Die Zahlen für 2024 sprechen Bände: 75 000 Flüchtlinge hätten umgekehrt von anderen EU-Ländern zurückgenommen werden müssen; 5 000 sind es gerade mal geworden. Im letzten Jahr wurden 251 000 Asylanträge in Deutschland gestellt. Politisch Verfolgte, für die das Asylrecht im Grundgesetz geschaffen wurde, waren so gut wie keine dabei. Gut 12 Prozent fielen immerhin noch unter die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Kategorien „subsidiärer Schutz“ – der rund 50 000 Personen einen legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht – und „Abschiebeverbote“ – die weiteren 25 000 Neuankömmlingen gewährt wurden – sind selbst erfundene Kategorien, von der EU und von Deutschland selbst erfunden. Wir – nicht das Völkerrecht – haben uns diese Flüchtlinge sozusagen selbst auferlegt, weil wir uns offenbar zutrauen, die individuelle Situation von Hunderttausenden von Flüchtlingen ganz fern in ihren Heimatländern beurteilen zu können.
Fast die Hälfte aller Ankömmlinge hat einen legalen Aufenthaltstitel bekommen, und die andere Hälfte – wir wissen das – bleibt auch; denn jeder, der erst einmal einen Asylantrag gestellt hat, wird von uns sozial versorgt, und er kann sich über viele Jahre mit verschiedenen Duldungsgründen oder -klagen im Land halten.
Schon nach drei Jahren hat er Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen. Zu den 40 Milliarden Euro, die uns Ausländer im Bürgergeld kosten, addieren sich so 2,5 Milliarden Euro Analogleistungskosten noch hinzu – allein eine Dreiviertelmilliarde für Gesundheitsleistungen; das sind 4 000 Euro pro Person.
Sie kosten aber noch mehr; denn allein in diesem Jahr sind 120 000 Klagen von Asylbewerbern anhängig in den Gerichten. Ähnlich wie Sonne und Wind stellen unsere Gerichte dafür keine Rechnungen an die Asylbewerber und auch nicht an die Sozialbehörden.
Aber die anwaltliche Vertretung der Asylbewerber und natürlich auch die gesamte Infrastruktur zahlt der Steuerzahler.
Und er selbst kann sie immer weniger nutzen, weil die Verwaltungsgerichte inzwischen durch die vielen Klagen blockiert sind.
Gelangt der Asylbewerber erst einmal in Analogleistungen, genießt er den gleichen Rundumversorgungsschutz wie ein Bürgergeldempfänger. Er erhält einen 18 Prozent höheren Regelsatz, bekommt immer eine eigene Wohnung mit Miet- und Heizkostenübernahme, und er kann sich seine Tage mit GEZ-freiem Fernsehen verschönern; denn in einem Punkt lebt er noch besser als ein Bürgergeldempfänger: Er muss nämlich nicht ins Jobcenter, muss auch keine Sanktionen fürchten. Er kann vor sich hin leben.
Ein Rentner zahlt das übrigens alles selbst und zusätzlich Steuern und Sozialabgaben obendrauf. Hat er das Pech, in einer Großstadt zu wohnen, bleibt ihm wegen der hohen Mieten im Schnitt selbst nach 45 Jahren Arbeit weniger zum Leben als dem Analogleistungsbezieher oder Bürgergeldempfänger.
Das ist einfach nur irre, und es ist todtraurig.
Und Sie wundern sich wirklich, dass Sie immer weniger gewählt werden, dass immer weniger Leute Sie in der Regierung haben wollen? Viele europäische Länder haben ihre Asylbewerberleistungen längst abgesenkt. So hat Schweden einen Rückgang der Einwanderung um ganze 92 Prozent geschafft.
Meine Damen und Herren, die AfD will die Analogleistungen abschaffen.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Lars Ehm das Wort erteilen.