Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG abschaffen. Ich sage für unsere Fraktion ganz deutlich: Das ist keine gute Idee. Ich sage klar: Für diese Leistungen gibt es Gründe,
und dies nicht, weil wir Leistungsausweitung wollen, sondern weil wir klare Regeln, Verlässlichkeit und Ordnung im System brauchen.
Analogleistungen sind nämlich kein Geschenk, sie sind kein Automatismus. Analogleistungen, meine Damen und Herren, setzen eben gerade voraus, dass die betreffenden Personen über längere Zeit in unserem Land sind und dass sie – und das ist jetzt ganz besonders wichtig – sich
rechtskonform verhalten haben. Der Leistungsempfänger darf seinen Aufenthalt nicht absichtlich verlängert haben, und er darf den Vollzug der Ausreisepflicht nicht aktiv behindert haben. Ansonsten bekommt er gar keine Analogleistungen.
Meine Damen und Herren, genau darauf kommt es doch an: Wer sich an Regeln hält, der soll auch besser dastehen.
Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir auch nicht übersehen, dass viele Menschen, die unter das AsylbLG fallen, nun mal realistisch gesehen länger in Deutschland bleiben, sei es wegen langwierigerer Verfahren oder fehlender Rückführungsoptionen.
Es ist daher richtig, ihnen nach einer gewissen Zeit – wir sind hier 2024 bereits von 18 auf 36 Monate gegangen – eine grundsätzlichere soziale Stabilität zu gewähren, und zwar nicht unkontrolliert, sondern eben klar geregelt und an Bedingungen geknüpft.
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?
Nein, ich möchte fortfahren.
Wer seiner Ausreisepflicht rechtsmissbräuchlich nicht nachkommt, der bekommt keine Analogleistungen. Das ist eine harte Sanktion, meine Damen und Herren, die verfassungsrechtlich durchaus hinterfragt wird, weil hier ein rechtsmissbräuchliches Verhalten zu einer Leistungsabsenkung führt – unter ein Niveau, das als existenzsichernd für einen längeren Aufenthalt angesehen wird. Daraus ergibt sich die Frage – und das ist jetzt entscheidend –, ob die generelle Abschaffung der Analogleistungen verfassungsgemäß sein kann. Ich würde sagen, nein; denn wenn der Ausschluss bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten als problematisch angesehen wird, ist es die generelle Abschaffung erst recht.
Der Antrag der AfD lässt außerdem viele Fragen offen. Was soll denn passieren, wenn die Analogleistungen gestrichen werden? Was passiert mit Kranken? Was passiert mit Kindern? Was passiert mit Menschen, die nicht ausreisen können? Dazu steht kein Wort im Antrag: keine Alternativen, keine Lösungen, kein konstruktiver Vorschlag und damit kein Interesse an einer verantwortungsvollen Gestaltung der Migrationspolitik.
Meine Damen und Herren, auch wir als Union haben in der Vergangenheit
uns mit dem Thema befasst. Wir wissen, dass Sozialleistungen neben anderen Faktoren Anreize setzen können. Deshalb haben wir verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, aber mit Maß und Mitte. Wir wollten nie eine komplette Abschaffung der Analogleistungen; denn unser Ziel war Ordnung und nicht Destruktion.
Die Wirkung einer neuen Migrationspolitik sehen wir derzeit in Zahlen. Die Ausgaben für Analogleistungen sinken seit Jahren. Auch die Zahl der Asylerstanträge ist deutlich rückläufig.
Insofern stellt sich jetzt die Frage: Was will die AfD eigentlich angesichts dieser Entwicklung mit dem heutigen Antrag? Was die AfD hier fordert, ist keine Steuerung, keine verantwortliche und durchdachte Migrationspolitik. Aber darum geht es der AfD am Ende wahrscheinlich auch gar nicht. Anträge wie diesen stellen Sie, weil Sie getroffen sind von der erfolgreichen Migrationswende,
die diese Bundesregierung mit Alexander Dobrindt derzeit schafft.
Wir haben die Migrationspolitik bereits wirksam gedreht und setzen im Gegensatz zu Ihnen auf rechtsstaatlich umsetzbare Schritte,
anstatt, wie Sie es wollen, Menschen, die sich innerhalb ihres Asylverfahrens rechtskonform verhalten, die Leistungen streichen zu wollen.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Timon Dzienus das Wort erteilen.