Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Jacobi, dass Sie zu viel mit den Zylonen paktieren, das war mir eigentlich schon klar.
Ich war eher der „Star Trek“-Fan und finde: Man sollte „mutig dorthin […] gehen, wo noch kein Mensch zuvor gewesen ist“.
Willkommen zum Freitag der guten Nachrichten! Es ist nicht so, dass uns bald die Roboter überfallen, nur weil wir Urkunden jetzt digital ablegen können. Jedem Menschen ist eigentlich klar: Ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen – das ist nicht effizient. Das kostet Zeit, Nerven und Ressourcen.
Wer schon einmal eine notarielle Urkunde bekommen hat, weiß: Schnur und Siegel, so schön sie auch anzusehen sind, kann und darf man übrigens auch zu Hause nicht mehr einscannen. Das ist also aus der Zeit gefallen – ein bisschen wie Herr Jacobi.
Ein Notar, den ich zu dieser Gesetzesänderung befragte, meinte: Macht endlich! Es ist dringend notwendig. Die Leute fragen mich die ganze Zeit, warum ich einen Ausdruck aushändige.
Dieses Gesetz bedeutet für das deutsche Notariat einen Meilenstein in der Digitalisierung und bringt das Beste aus beiden Welten zusammen. Wir verbinden – wie bei Schnur und Siegel – persönliche Beratung, die nur im direkten Gespräch von Menschen miteinander möglich ist, und die Gewährleistung einer korrekten Umsetzung des Willens der Beteiligten mit den Errungenschaften der Digitalisierung: medienbruchfreie, beschleunigte Abwicklung und dauerhaft sichere Archivierung.
Das Gesetz ist ein Musterbeispiel für Digitalisierung in Deutschland, nämlich durch kluge Änderungen, die in der Praxis einen Fortschritt bringen. Auch die Bundesnotarkammer bezeichnet das Gesetz als „Meilenstein in der Digitalisierung“. Warum sie das tut, wird klar, wenn man einen Blick in den 20-seitigen „Leitfaden zum Ausfüllen der Verfahrensdokumentation für das Scannen von Urkunden“ in Notariaten – den gibt es wirklich – wirft. Ein wichtiger Punkt ist dort, darauf zu achten, „dass die Seiten […] in der korrekten Reihenfolge angeordnet sind“. In der Regel ergibt sie sich aus den aufgedruckten Seitenzahlen. Ich würde sagen: Dieser 20-seitige Leitfaden kann jetzt weg.
Mit diesem Gesetz schaffen wir also die richtige rechtliche Grundlage: kein Ausdrucken, kein Einscannen, kein Hochladen mehr. Stattdessen wird die Urkunde direkt digital erstellt. Damit ist die Echtheit und Unveränderbarkeit der Urkunde sichergestellt. Der Rechtsverkehr bleibt sicher. Und wir schaffen eine einheitliche technische Lösung für das ganze Land, weil die Bundesnotarkammer die notwendigen technischen Mittel zur Verfügung stellen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einem einmaligen Erfüllungsaufwand von 22,9 Millionen Euro in der Verwaltung stehen jährliche Entlastungen von 5,6 Millionen Euro gegenüber. Ich würde sagen, das ist ein verdammt guter Deal. Wir schaffen mit dem Gesetz mehr Effizienz, erleichtern Archivierung und vermeiden Medienbrüche. Ein wichtiger Baustein in der Digitalisierung dieses Landes, damit Deutschland vorankommt!
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.