Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist ein gutes Gesetz. Jeder, der zu Hause versucht, seinen analogen Datenbestand an Urkunden und Dokumenten, die er braucht, zu digitalisieren, jeder, der wie ich letztens davor steht, eine notarielle Urkunde – die machen ja was her – zerlegen zu müssen, um sie einzuscannen und digital parat zu haben, weiß: Das ist schon eine Herausforderung. Gerade aus diesem Grund ist es ein gutes Gesetz; denn so können die bislang grundsätzlich papiergebundenen notariellen Urkunden ins Jahr 2025 übersetzt werden.
Wir sorgen für die Aussetzung insbesondere der Papierform bzw. dafür, dass wir mehr elektronische Zugriffe erreichen, unter anderem auch bei Präsenzbeurkundungen. So kann man unter Zuhilfenahme von technischen Geräten qualifiziert durch den Herstellenden bzw. durch den Notar oder durch die Notarin diese Dokumente beispielsweise signieren und hat dadurch künftig auch keine Medienbrüche mehr, sprich: Wir haben eine Papierurkunde, und wenn ein Austausch bei der Kommune stattfinden muss, wenn beispielsweise bei Grundstücksgeschäften ein Vorkaufsrecht mitgeteilt werden muss, dann kann das demnächst elektronisch übermittelt werden. Wie bei der notariellen Urkundenverwahrung, die seit dem Jahr 2022 vorgeschrieben ist, und bei der E-Akte in der Justiz, die 2026 kommt, setzen wir verstärkt auf elektronischen Rechtsverkehr.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch noch mal sagen, dass elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Verfügbarkeit nicht zugleich Digitalisierung bedeuten. Da haben wir noch eine Wegstrecke vor uns; da müssen wir noch deutlich besser werden. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundvoraussetzung dafür, sprich: Wir verhindern Medienbrüche und verbinden Papier und elektronisches Regelwerk bzw. elektronische Urkunden miteinander.
Vor diesem Hintergrund schaffen wir es mit diesem Gesetz, dass notarielle Urkunden bzw. die Willenserklärungen, die abgegeben werden, in elektronischer Form qualifiziert signiert werden können. Die Beteiligten können diese in qualifizierter elektronischer Form vor Ort unterschreiben. Abschließend werden sie mit einer elektronischen Qualifikation des Notars bzw. der Notarin hergestellt.
Ein vereinfachter Zugang geht damit einher, sprich: Wenn man demnächst jemandem eine Urkunde zustellen will, wenn man einen Zugang bewirken will, dann geht das nicht mehr über eine Papierurkunde, sondern man kann das mit dieser elektronisch qualifizierten Signatur auch digital zustellen bzw. die Behörden untereinander können das in elektronischer Form austauschen.
Ferner regelt dieser Gesetzentwurf – auch das ist eine gute Sache und ein wesentlicher Quantensprung – den Umgang mit ausländischen Urkunden und ausländischen Zeugnissen. Auch hier verabschieden wir uns von der Papierurkunde. Demnächst können auch Konsularbeamte die Echtheit attestieren und diese im elektronischen Rechtsverkehr nachweisen.
Insgesamt kommt damit auch unser Notarwesen endlich ins elektronische Zeitalter, da die Notarinnen und Notare dann in eigener Verantwortung mit einem Softwaresystem der Notarkammer ihre eigene qualifizierte Signatur vornehmen können.
Von diesem elektronischen Zeitalter, wenn also diese Grundvoraussetzungen geschaffen sind, wollen wir dann ins digitale Zeitalter, dass künftig Prozesse digital abgeschlossen werden können, dass es einfacher für die Bürgerinnen und Bürger wird. Das ist schließlich auch die digitale Lebensrealität der Menschen; denn mittlerweile hat man fast alles auf dem Smartphone, von seinem Kraftfahrzeugschein bis hin zum E-Perso. Das ist die Zukunft. Da wollen wir hin, und da müssen wir besser und noch schneller werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ein schönes Wochenende! Und ich entschuldige mich jetzt schon bei meinem Karnevalsverein, dass ich aufgrund dieser Rede heute Abend später erscheinen werde.
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.