Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage mich, ob Marco Buschmann jemals „Kampfstern Galactica“ gesehen hat.
Für viele neu hinzugekommene, jüngere Abgeordnete zur Erklärung: Herr Buschmann war in der Vergangenheit Mitglied dieses Parlaments für eine heute vergessene Partei. Während der Ampeljahre war er der Justizminister. Er hatte ein Faible für virtuelle Welten und brachte uns nicht nur das Geschlechtsverwirrungsgesetz,
sondern auch viele Gesetze zur Digitalisierung von allem Möglichen.
Auch das Gesetz, das hier heute beschlossen werden soll, stammt noch von ihm. Mit ihm soll die notarielle Beurkundung in rein elektronischer Form eingeführt werden.
Wer sich an Herrn Buschmann und seine Partei nicht mehr erinnert, der erinnert sich vermutlich auch nicht an „Kampfstern Galactica“. Das war eine amerikanische Fernsehserie, zuerst ausgestrahlt 1978, inhaltlich eine klassische Weltraumoper
mit einer einfachen Handlung, aber einer interessanten Prämisse. Digitalisierung und elektronische Vernetzung hatten die Menschheit verwundbar gemacht für den Angriff der Zylonen. Ihr Überleben hing von dem Vorhandensein übriggebliebener analoger Technologie ab. Das war, wie gesagt, populäre Fernsehunterhaltung im 20. Jahrhundert. Es gab dann in diesem Jahrhundert noch mal eine Neuauflage der Serie, die sich vor allem dadurch auszeichnete, dass der Pilot Starbuck auf einmal eine Frau war. Vielleicht hat Herr Buschmann ja diese Version gesehen.
Der Punkt, auf den ich hinauswill – auch für Sie von der SPD –, ist der: Schon 1978, als die elektronische Revolution gerade erst begonnen hatte und die heutigen Dimensionen von Digitalisierung noch nicht absehbar waren, war selbst auf der Ebene der einfachen Fernsehunterhaltung bereits die Erkenntnis vorhanden, dass es nicht ratsam ist, sich ganz und gar von Digitaltechnik abhängig zu machen – eine Einsicht, die seitdem offenbar ein wenig in Vergessenheit geraten ist.
Das zeigt sich auch an diesem Gesetzentwurf. Es war viel davon die Rede, dass das Gesetz neue Möglichkeiten eröffne, aber keine Verpflichtung zur rein elektronischen Form bringe. Die Errichtung wichtiger Urkunden in herkömmlicher, analoger Form sei weiterhin möglich. Das trifft aber nur eingeschränkt zu. Die Wahl zwischen rein digitaler und körperlicher Urkunde trifft nach dem Gesetzentwurf der Notar, nicht die Beteiligten. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu – Zitat –:
„Die Entscheidung, ob im Beurkundungsverfahren eine papierförmige Urkunde oder stattdessen ein elektronisches Dokument errichtet wird, liegt grundsätzlich bei der Urkundsstelle. Dies gilt auch für […] Notare […]. Ein Wahlrecht der Beteiligten […] besteht daher grundsätzlich nicht.“
Der Bürger, der etwas beurkunden lassen muss, kann also gerade nicht eine physische Urkunde verlangen und muss sich stattdessen mit einer elektronischen Datei abspeisen lassen.
Nun könnte man meinen, das sei ein klassischer Fall von „Markt regelt“. Solange also die Notare weiterhin klassische Urkunden ausstellen dürfen, könne ja der Bürger, der eine solche haben wolle, einfach zu einem Notar gehen, der das anbiete. Ganz so einfach ist es aber nicht. Wenn die Notare zukünftig nach und nach dieses Angebot einstellen, weil es für sie einfacher ist und der Gesetzgeber durch das sonstige Verfahrensrecht und technische Vorgaben dazu drängt, dann wird das Angebot immer dünner. Irgendwann muss der Bürger dann weite Strecken fahren, wenn er noch einen passenden, altmodischen Notar finden will.
Außerdem kann sich der Einzelne auch gar nicht frei aussuchen, ob er eine notarielle Beurkundung überhaupt in Anspruch nehmen will. Die staatliche Rechtsordnung schreibt sie für eine Reihe von wichtigen Vorgängen zwingend vor. Solange das aber so ist, muss der Staat, der die notarielle Beurkundung verlangt und der im Übrigen ja auch die Notare einsetzt, dafür sorgen, dass der Bürger beim Notar seine eigene Entscheidung treffen kann, ob er seine Urkunde als bloße Datei oder in körperlicher Form errichten will. Und weil dieses Gesetz das genau nicht gewährleistet, sondern einen Prozess in Gang setzt, an dessen Ende der Bürger absehbar nicht mehr die Wahl haben wird, deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab.
Vielen Dank. Weiterhin gute Unterhaltung!
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion.