Herr Zippelius, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie die Kritik annehmen. Ich wollte aber kurz klarstellen, dass die Zahlen, die ich eben vorgetragen habe, mitnichten falsch waren. Das, was ich gesagt habe, ist, dass die Kürzungen im Vergleich zu dem, was wir in der Ampel für Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben haben, durchschnittlich bei etwa 25 Prozent liegen. Das sieht man, wenn man die durchschnittlichen Ausgaben für das BMZ von 12 Milliarden Euro mit dem Betrag von 9 Milliarden Euro, auf den es sich jetzt bei Ihrer mittelfristigen Finanzplanung einpendelt, vergleicht.
Zur Bereichsausnahme und zur Schuldenbremsenreform, die wir gemacht haben: Wir haben Ihnen insgesamt viel mehr Möglichkeiten für Spielräume im Haushalt bereitgestellt. Sie nutzen sie nicht für die Entwicklungszusammenarbeit; das ist der erste Punkt.
Bei Bereichsausnahmen insgesamt haben Sie dahin gehend absolut recht, dass die für den Einzelplan 14 und den Einzelplan 60 festgelegt sind. Aber es ist eben nicht ausgeschlossen, dass Ertüchtigungshilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten aus dem Einzelplan 60 plafonderhöhend für das BMZ oder das Auswärtige Amt eingesetzt wird. Das ist zumindest unsere juristische Bewertung; Sie mögen da eine andere haben. Aber zur Wahrheit gehört, dass wir Ihnen diese Möglichkeiten zur Verfügung gestellt haben und Sie die nicht nutzen.
Herr Kollege, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten.