Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Im Wesentlichen ist der Haushaltsentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für das Jahr 2026 eine Fortschreibung aus dem Vorjahr.
Trotzdem muss ich an dieser Stelle lobend anerkennen, dass mit den Änderungsanträgen der Regierungskoalition im Haushaltsausschuss Vorschläge und Anregungen der Opposition, auch von der AfD, zumindest teilweise aufgenommen wurden und nun in diesen Haushaltsplan eingeflossen sind. So wurden beispielsweise die Mittel für das Förderprogramm zum Genossenschaftswohnen bedarfsgerecht aufgestockt, und auch die von meiner Fraktion permanent angemahnte Stellenreduktion im Ministerium und in der Bundesverwaltung findet sich nun in diesem Haushaltsentwurf wieder. Dafür möchte ich mich auch im Namen der Menschen in unserem Land bedanken.
Nicht nachvollziehbar ist hingegen, warum auch in diesem Jahr wieder unser größter Kritikpunkt nicht angegangen wurde. Die Regierungskoalition möchte nach wie vor das Förderprogramm für den altersgerechten Umbau von Wohnraum auslaufen lassen und diesen nicht weiter fördern – und das, obwohl der Bedarf für dieses Programm mehr als gegeben ist; da waren sich alle Fraktionen und sogar das Ministerium in den Beratungen einig.
Als AfD-Fraktion haben wir Vorschläge unterbreitet, woher das Geld dafür genommen werden kann, um das Förderprogramm zum altersgerechten Wohnen durch die Nutzung von Einsparpotenzialen gegenzufinanzieren. Beispielsweise haben wir vorgeschlagen, an teuren und praxisfernen Modell- und Pilotprojekten des Ministeriums zu sparen. Statt mit Steuergeldern zu experimentieren, hätte dieses eingesparte Geld ganz praxisnah und bewährt dafür eingesetzt werden können, um Menschen in unserer Gesellschaft dabei zu helfen, ihren Wohnraum so an ihre Bedürfnisse anzupassen, dass sie auch im Alter in Würde in den eigenen vier Wänden leben können.
Die Bundesregierung hingegen lässt auch mit diesem Haushalt diese Menschen in Deutschland im Stich. Das ist unsozial.
Auch die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum genießt bei der Regierungskoalition leider noch immer nicht den Stellenwert, der erforderlich wäre, um auch wohnungspolitisch den sozialen Problemen in unserem Land wie Altersarmut, aber auch Kinderarmut etwas entgegenzusetzen. Diese Regierung macht viel zu wenig, um bessere Rahmenbedingungen für eine spürbare Erhöhung der Wohneigentumsquote zu schaffen.
Die vergleichsweise gering dimensionierten Programme WEF und „Jung kauft Alt“ werden ambitionslos am Leben erhalten, mehr aber auch nicht. „Nur das Nötigste“ lautet hier die Devise der Regierungskoalition.
Gleiches gilt für die Wohnungsbauprämie. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2021. Seitdem fand keine Inflationsbereinigung dieser Prämie mehr statt. Die Baupreise sind in der Zwischenzeit um 40 Prozent gestiegen, die Verbraucherpreise um rund 16 Prozent. Da wirkt eine Haushaltseinkommenshöchstgrenze von 35 000 Euro im Jahr, um in den Genuss dieser Prämie zu kommen, etwas aus der Zeit gefallen.
Wir haben deshalb vorgeschlagen, die Wohnungsbauprämie zumindest an den Verbraucherpreisindex zu koppeln und entsprechend mehr Mittel im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium hingegen möchte hier die entgegengesetzte Richtung einschlagen und die Wohnungsbauprämie im Jahr 2027 ganz abschaffen – ein fatales Signal an die jungen Menschen in unserem Land, die sich hier etwas aufbauen möchten.
Für uns als AfD ist deshalb klar: Für die Unterstützung der Menschen, die zu selbstgenutztem Wohneigentum gelangen wollen, muss mehr getan werden.
Kommen wir nun zur Städtebauförderung und zum sozialen Wohnungsbau. Die vom Ministerium und von der Regierungskoalition getragene Euphorie bei der Erhöhung der Mittel für die Städtebauförderung und im sozialen Wohnungsbau teilen wir nicht; denn was bei diesem Aufwuchs der Mittel durch den Bund gerne vergessen wird: All diese Förderprogramme setzen eine Kofinanzierung durch die Länder und Kommunen voraus. Schaut man sich allerdings die finanzielle Situation der Länder und Kommunen in Deutschland an, stellt sich die Frage, wie diese Kofinanzierung überhaupt gestemmt werden soll.
Der Freistaat Sachsen beispielsweise würde im Jahr 2026 9 Millionen Euro zusätzlich zu seinem bereits beschlossenen Haushalt benötigen, um seinen Anteil für die zusätzlichen Mittel im sozialen Wohnungsbau abrufen zu können. Die sächsische Landesregierung hat schon jetzt erklärt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, diese Mittel in dem aktuellen Sparhaushalt noch irgendwo zu finden. Und so geht es derzeit einigen Bundesländern. Die zusätzlichen Mittel werden also nur in den Bundesländern ankommen, die noch Geld übrig haben, und das sind leider die wenigsten.
Das Gleiche bei der Städtebauförderung. Es ist zwar schön, dass mit der neuen Programmscheibe Kommunen bei der Stadtentwicklung unterstützt werden sollen,
das sind aber dieselben Kommunen, die im letzten Jahrzehnt im Bereich Asyl, beim Wohngeld und bei vielen anderen Bundesgesetzgebungen von CDU- und SPD-geführten Bundesregierungen immer mehr Aufgaben aufgebürdet bekommen haben, bei der Ausfinanzierung aber im Regen stehen gelassen wurden.
Die Folge ist, dass laut dem Deutschen Institut für Urbanistik inzwischen rund zwei Drittel der Kommunen in Deutschland ihre finanzielle Situation als schlecht bewerten. Mit Blick auf die Zukunft gehen sogar 84 Prozent von einer weiteren Verschlechterung der Situation in den nächsten Jahren aus. Viele Kommunen schaffen es noch nicht einmal mehr, ihre kommunalen Pflichtleistungen auszufinanzieren. Woher sollen dann die Mittel zur Kofinanzierung der neuen Städtebauförderung kommen?
Was die Kommunen anstelle der zweckgebundenen Förderprogramme in den nächsten Jahren brauchen, sind mehr pauschale Zuschüsse. Nur so wird es den Kommunen ermöglicht, neben den Pflichtaufgaben überhaupt noch ein Minimum an kommunaler Selbstverwaltung zu verwirklichen.
Als AfD haben wir dazu einen sauber ausfinanzierten Vorschlag in die Haushaltsberatungen eingebracht. Solange diese pauschale, bessere Unterstützung der Kommunen nicht kommt, führt die derzeitige Förderpraxis dazu, dass die Teile Deutschlands, die ohnehin schon finanziell gut dastehen, in den Genuss weiterer Fördermittel vom Bund kommen, während die Länder und Kommunen, die jetzt diese Unterstützung am dringendsten bräuchten, mit ihren Problemen weiterhin alleingelassen werden.
Hier braucht es einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Förderpraxis – auch in diesem Ministerium – und nicht das Weiter-so, wie es sich in diesem Haushalt wiederfindet.
Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Ruppert Stüwe.