Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Cybersicherheit, mit der Schaffung eines Drohnenabwehrzentrums oder jetzt eben mit dem Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes: Stück für Stück, Baustein für Baustein arbeitet diese Koalition an Lösungen für die zentralen Sicherheitsfragen dieser Republik.
Und die Bedrohungslage ist wirklich mehr als ernst: Wir leben in einer Zeit nicht mehr nur einfacher, sondern hybrider Bedrohungen, nicht nur Cyberangriffe allein oder Drohnenüberflüge, sondern teilweise auch Spionage, Sabotageaktionen. So ist es wichtig, die Resilienz auch in der Wirtschaft und bei der kritischen Infrastruktur zu stärken und zu härten, sei es die Informationstechnik, die Telekommunikation oder unsere Versorgung, bis hin zum Verkehrssektor.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass unsere Stellen, unsere KRITIS-Betreiber auf krisenfeste und sicherheitsüberprüfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen können. Insofern passen wir das Sicherheitsüberprüfungsgesetz jetzt den veränderten Realitäten an. Es geht darum, die Prozesse der Sicherheitsüberprüfungen zu glätten und die Zuverlässigkeit von Personen in sicherheitssensiblen Positionen zu sichern.
Ein zentraler Baustein – da beziehen wir uns auf die Bausteine, die in der Vergangenheit die meisten Treffer gebracht haben – ist die Netzrecherche, die wir jetzt ausdehnen auf alle Überprüfungsarten, selbst auf die unterste Stufe der Sicherheitsüberprüfung, und auch die Internetauftritte von Lebens- und Ehepartnern. Es geht um Menschen, die selbst den Antrag auf Überprüfung stellen. Ziel des Staates und der KRITIS-Betreiber ist es, Manipulationen und Beeinflussung von außen erkennen zu können; dafür dient dieses Instrument.
Aber auch Fälle von Kontakten zu sogenannten Low-Level-Agents, Kontakte zu Personen mit nachrichtendienstlichen Hintergründen und Bezügen, sind uns mittlerweile leider überall bekannt. Wir müssen diese U-Boote in unserer kritischen Infrastruktur ausfindig machen können. Auch dieses Instrument schaffen wir mit diesem Gesetz.
Weiterhin geht es um die Erweiterung von Anzeigepflichten: die freiwillige Auskunft über laufende Strafverfahren, über Insolvenzverfahren, über mögliche Verfahren, die erpressbar machen und wirtschaftliche Abhängigkeiten schaffen können. Es geht hier um freiwillige Auskünfte, die derjenige, der oder die eine Sicherheitsüberprüfung haben möchte, geben muss. Umgekehrt wird der Staat in die Lage versetzt, zu schauen: Mit wem steht jemand gegebenenfalls in Kontakt? Gibt es Kompromittierungspotenzial? Auch das müssen wir wissen und gegebenenfalls dann auch die Möglichkeit haben, kompromittierbares Personal aus sicherheitssensiblen Positionen schnell entfernen zu können. All das dient der Sicherheit im KRITIS-Sektor, meine Damen und Herren.
Wir schaffen die notwendigen Ressourcen in den betroffenen Ressorts. Wir machen die Prozesse der Sicherheitsüberprüfung effektiver. Wir zeigen, Deutschland nimmt die Sicherheit und vor allem die Sicherheit im KRITIS-Sektor sehr, sehr ernst, und wir handeln.
Aber zum Schluss möchte ich noch eine Erwartung parken, die Gegenstand dieses Gesetzes ist: Wir haben Flaschenhälse bei der Sicherheitsüberprüfung. Nicht nur unsere Sicherheitsbehörden, sondern auch unsere KRITIS-Betreiber warten sehnsüchtig auf das Ergebnis solcher Überprüfungen. Es geht auch für die Betroffenen selbst um die Frage: Wann kann ich meine Tätigkeit aufnehmen und sie ausüben? Deswegen habe ich die klare Erwartung, dass dieses Gesetz auch dazu führt, dass die Prozesse schneller, glatter, effektiver werden. Wir gehen auf diesem Weg und hoffen, dass wir hier eine breite Mehrheit finden – wovon wir überzeugt sind.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte: für die AfD-Fraktion Steffen Janich.