Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie schon mal einer wildfremden Person Ihre Bankdaten oder Ihre Handy-PIN anvertraut? Wahrscheinlich nicht, und das hat einen sehr, sehr guten Grund. Denn Geheimnisse anzuvertrauen, hat etwas mit Vertrauen zu tun. Sie müssen sich sicher sein können, dass Sie dieser Person ein Geheimnis anvertrauen können und dass sie es nicht verrät.
Im Privatleben entsteht dieses Vertrauen meist über persönliche Erfahrungen wie die Sandkastenfreundschaft, die bis heute anhält, den Partner oder die Partnerin, Familienmitglieder. Je länger Sie eine Person kennen, umso besser können Sie einschätzen: Kann ich der Person trauen oder nicht?
Bei Geheimnissen, die die Sicherheit unseres Landes betreffen, können wir uns aber nicht auf persönliche Bekanntschaft verlassen. Steht die Person fest auf dem Boden des Grundgesetzes? Ist sie wegen ihrer persönlichen Lebensführung erpressbar durch fremde Mächte? Oder besteht die Chance einer Spionagetätigkeit für ein fremdes Land?
Bei diesen Fragen braucht es Klarheit, braucht es maximale Sicherheit. Deshalb ist es gut, dass wir mit der vorliegenden Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes dem Geheimschutz und Sabotageschutz in Deutschland ein Update geben, um auch in Zukunft unsere Geheimnisse in Deutschland besser zu schützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Notwendigkeit dazu wird jeden Tag deutlicher: Spionage und Sabotage durch Russland gefährden uns und unser Zusammenleben. Geheimhaltung, wo nötig, ist ein wichtiger Aspekt der Resilienz und Verteidigungsfähigkeit, an der wir jeden Tag arbeiten.
Um die Behörden bei den Überprüfungen zu entlasten, kann zukünftig, wie schon erwähnt, beispielsweise auch im Internet oder auf öffentlich zugänglichen Social-Media-Profilen nach möglichen verfassungsfeindlichen Positionen oder Verbindungen zu fremden Mächten gesucht werden. Denn klar ist: Verfassungsfeinde oder Akteure im Sinne Moskaus dürfen keine sicherheitssensiblen Aufgaben in diesem Land übernehmen oder derartige Informationen haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass sie das auch in Zukunft nicht tun werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In der Anhörung ist aber auch deutlich geworden: Trotz Bemühungen der letzten Jahre dauern Sicherheitsüberprüfungen – Kollege Henrichmann hat es eben auch gesagt – teilweise leider noch zu lange. Betreiber kritischer Infrastruktur wünschen sich die Möglichkeit, in höherer Zahl Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in Anspruch zu nehmen.
Das Thema „Geheimschutz und Sabotageschutz“ wird uns also weiter begleiten. Fakt ist aber auch: Mit diesem Gesetz haben wir schon einen ganz wichtigen Baustein dafür gesetzt, dass die Behörden effizienter arbeiten können. Deshalb ein ganz, ganz herzliches Dankeschön!
Ich glaube, ich darf im Namen des Staatssekretärs, der heute Geburtstag hat, darum bitten, dass sein Gesetz angenommen wird, und bitte daher um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Marcel Emmerich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.