Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich zunächst herzlich für die guten Wünsche und möchte die Gelegenheit nutzen, meiner Kollegin Anne König zu gratulieren, die mit mir heute Geburtstag hat.
Es ist gesagt worden: Wenn wir einer Person Staatsgeheimnisse unseres Landes anvertrauen wollen, müssen wir zuvor sorgfältig prüfen: Ist diese Person vertrauenswürdig? Steht sie auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung? Ist sie in letzter Zeit straffällig geworden? Besteht der Verdacht einer Spionagetätigkeit für ein anderes Land? Das gilt auch dann, wenn eine Person in einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung eingesetzt werden soll, in der Sabotageakte gravierende Auswirkungen haben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist klar: Jede wichtige Information, die an die Falschen abfließt, kann unser Land gefährden. Und deshalb ist es richtig, dass wir unser Land mit der Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ein Stück weit sicherer machen.
Die Notwendigkeit eines wirksamen Geheim- und Sabotageschutzes wird jeden Tag deutlicher. Spionage und Sabotage durch fremde Mächte gefährden uns und unser Zusammenleben. Geheimhaltung und wirksame Prävention gegen Sabotageakte sind deshalb wichtige Bausteine für die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Die Botschaft ist klar: Diese Bundesregierung schaut nicht zu, sie handelt. Wir schützen unseren Staat, und wir schützen unsere Bürger.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir – es ist angesprochen worden – das SÜG auf die Höhe der Zeit. Wir befähigen die Sicherheitsbehörden, im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen auch in den sozialen Medien nach verfassungsfeindlichen Positionen von Geheimnisträgern zu suchen. Damit zeigen wir: Wir sind wachsam – offline wie online.
Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen sollen künftig auch nachträglich offenbart werden müssen. Damit ist klar: Verfassungsfeinde dürfen keine sicherheitssensiblen Aufgaben in diesem Land übernehmen! Wer seine Werte schützen will, darf nicht mit den Werkzeugen von gestern arbeiten. Deshalb ist es gut, dass wir das SÜG nun modernisieren.
Die Änderung des SÜG ist ein wichtiges Element der Zeitenwende im Bereich der inneren Sicherheit.
Ein zweiter Aspekt. Mit der Änderung des Bundesbeamtengesetzes beschleunigen wir die Beihilfebearbeitung. Es ist gesagt worden: Wir geben erstmals eine feste Frist vor. Nach vier Wochen greift die sogenannte Genehmigungsfiktion. Damit schaffen wir einen Notfallmechanismus für einen Übergangszeitraum. Damit befreien wir die Beihilfeberechtigten davon, sich in einer gesundheitlich schwierigen Situation um eine Zwischenfinanzierung sorgen zu müssen. Das ist der entscheidende Punkt: Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Staatsdienern, und diese Verantwortung für die Beamten nehmen wir sehr bewusst wahr, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich komme zum Schluss. Mit dem Gesetz zeigen wir: Unser Staat schaut hin, er ist lernfähig, und er handelt, wo Verantwortung gefragt ist. Ich will zum Abschluss meinen ganz herzlichen Dank sagen an die Berichterstatter aus den Fraktionen: Daniel Baldy, Marc Henrichmann, Florian Oest und Ingo Vogel. Auch an die Kollegin Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig für das äußerst angenehme und konstruktive Gesetzgebungsverfahren: Herzlichen Dank!
Ich bitte um Zustimmung.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Sascha Lensing.