Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über Sicherheit, über konkrete Bedrohungen und über die Frage, ob unser Rechtsstaat darauf die richtigen Antworten hat. Und ich kann es schon mal verraten: Ja, das haben wir.
Der jüngste Fall einer mutmaßlichen russischen Spionin hier in Berlin macht deutlich, worüber wir reden. Deutschland ist einer hybriden Bedrohung ausgesetzt. Das ist Teil einer gezielten Strategie staatlicher Einflussnahme von außen. Außerdem gehen ausländische Geheimdienste immer stärker gegen Dissidenten in Deutschland vor, sei es mit Bedrohungen, Nötigungen oder, wie im Fall des getöteten tschetschenisch-stämmigen Georgiers im Tiergarten, mit Auftragsmord.
Unser Strafrecht kann diese Taten bislang nicht alle angemessen erfassen. Wer im Auftrag eines fremden Staates rechtswidrige Taten begeht – etwa durch Bedrohung, Nötigung oder Einschüchterung –, kann bislang nicht angemessen bestraft werden, wenn keine klassischen Spionage- oder Sabotagetatbestände erfüllt sind. Das ist aus unserer Perspektive unbefriedigend. Mit dem neuen § 87a Strafgesetzbuch schließen wir diese Lücke. Wir schaffen einen eigenen Straftatbestand, der genau das erfasst: die vorsätzliche Begehung rechtswidriger Taten im Auftrag einer fremden Macht. Geschützt wird dabei die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland.
Ich möchte aber auch noch einmal ganz kurz zu den weiteren Punkten dieses Gesetzespaketes kommen. Mit der Umsetzung des europäischen E-Evidence-Pakets stellen wir sicher, dass digitale Beweise grenzüberschreitend viel einfacher und schneller erhoben werden können. Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren mit dem Rechtsschutz und dem Schutz von Berufsgeheimnisträgern tiefgehend auseinandergesetzt. Um den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärztinnen und Ärzten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu sichern, müssen die Behörden prüfen, ob Ablehnungsgründe, also Einwände gegen die Herausgabe von Daten, bestehen. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass bei Unklarheiten oder Zweifeln über solche Einwände Auskünfte bei den Diensteanbietern eingeholt werden können.
Diskutiert wurde auch ein Rechtsbehelf gegen die Prüfung solcher Einwände. Wir haben uns aus guten Gründen gegen die Einführung eines solchen Rechtsbehelfs entschieden. Dieser Rechtsbehelf würde ins Leere laufen; denn die Entscheidung über die Herausgabe der Daten wird durch ausländische Gerichte getroffen, die an ein deutsches Urteil nicht gebunden wären. Auch im Ausland kann man Rechtsbehelfe einreichen.
Mit der Anpassung des Eurojust-Gesetzes setzen wir europäisches Recht verbindlich um und verbessern den Informationsaustausch in Terrorismusfällen. Denn effektive Strafverfolgung endet eben nicht an nationalen Grenzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses umfangreiche und sehr wichtige Gesetzespaket ist gerade in der heutigen Zeit der zunehmenden Angriffe auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung von besonderer Wichtigkeit. Wir machen Ernst, wenn es um die Bedrohung unserer Gesellschaft geht.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit mit der Union, und ich wünsche noch einen schönen Abend.
Für die AfD-Fraktion darf ich Knuth Meyer-Soltau das Wort erteilen.