Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Frau, der Gewalt angetan wird, ist eine zu viel. Jeder Täter, der einer Frau Gewalt antut, gehört verurteilt, jeder Täter – jeder!
Diese Täter – übrigens mitten unter uns – üben Gewalt gegen Frauen aus, weil sie das Gefühl von Macht und Kontrolle wollen, weil sie mit einer Partnerin oder Frauen auf Augenhöhe nicht klarkommen. Ich sage es sehr klar: Jede Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist eine Straftat. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für Gewalt – für niemanden.
Dennoch passiert sie jeden Tag, selten auf der Straße, überwiegend hinter geschlossenen Türen. Nur 10 Prozent der Partnerschaftsgewalt 2024 geschah außerhalb geschlossener Räume. Der gefährlichste Ort für Frauen ist ihr eigenes Zuhause, und das muss aufhören.
Gewalttätige Männer in unserem Land gab es schon immer. Vor über 40 Jahren wurden Frauenhäuser und Beratungsstellen gegründet. Gewalt von Männern ist ein Problem weltweit. Darauf macht der 25. November aufmerksam. Wir Grüne haben darum in dieser Woche diese Debatte aufgesetzt.
Meine Damen und Herren, das Ignorieren von Gewalt gegen Frauen im sozialen Umfeld oder in Institutionen ist fatal. Dass es immer noch gängig ist, dass Frauen mit Kindern nach einer Trennung beim Sorge- und Umgangsrecht trotz Gewalterfahrungen dem Täter begegnen müssen, ist das Gegenteil von Gewaltschutz. Die Momente der Übergabe von Kindern sind gefährlich. Oft eskaliert die Gewalt. Hier passieren häufig Femizide.
Darum fordern wir Grüne Sie mit unserem breit angelegten Antrag auf, wirksam zu handeln. Es braucht Tempo bei der Gesetzesreform im Sorge- und Umgangsrecht.
Wenn die Ergebnisse der Dunkelfeldbefragung LeSuBiA aufzeigen, dass weniger als 5 Prozent der Partnerschaftsgewalt angezeigt werden, läuft richtig was schief.
Viele Betroffene zeigen die Gewalt nicht an aus Angst und Scham. Darum sollte Gisèle Pelicots Satz „Die Scham muss die Seite wechseln“ wegweisend werden.
Die Verantwortung liegt bei denen, die Gewalt ausüben. Sie müssen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Maßnahmen wie die elektronische Aufenthaltsüberwachung sind nur ein kleiner Teil davon. Es braucht umfassendere Maßnahmen zum Schutz von Frauen, als Sie sie bisher angehen wollen. Verpflichtende Täterarbeit nach bundeseinheitlichem Standard muss ausgeweitet werden.
Prävention und Aufklärung müssen stärker in den Fokus rücken, damit Gewalt gar nicht erst passiert. Wir wissen, dass wesentliche Indikatoren für Gewalt von Männern häufig strukturelle Belastungen wie Arbeitslosigkeit, finanzielle Unsicherheit, knapper Wohnraum oder psychische Belastungen sind und eine abwertende Sicht auf Frauen.
Meine Damen und Herren, die Istanbul-Konvention ist der Kompass für einen ganzheitlichen Ansatz aus Prävention, Schutz, Strafverfolgung und politischer Koordination für den Kampf gegen Gewalt. Deswegen fordert unser Antrag die konsequente Umsetzung mit genügend Geld für die ressortübergreifende Koordinierungsstelle. Es braucht eine gesetzlich verankerte Berichterstatterstelle am DIMR.
Es braucht verpflichtende Fortbildungen für Polizei, Justiz, Jugendämter und Lehrkräfte für das Erkennen von häuslicher Gewalt und den richtigen Umgang damit. Und wenn unser Gewalthilfegesetz Wirkung zeigen soll, muss die Frauenministerin mit den Ländern und Kommunen jetzt unter Einbezug der Zivilgesellschaft am runden Tisch loslegen. Es wird Zeit.
In allen Bereichen bestehen erhebliche Umsetzungslücken. Das betrifft vor allem die Schutzbedarfe vulnerabler Gruppen, wie geflüchteter Frauen, Frauen mit Behinderungen oder queerer Personen. Ich fordere Sie in der Regierung also auf: Worauf warten Sie noch?
Vielen Dank.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Anne König.