Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kempf, wenn Sie sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen einmal ernsthaft beschäftigt hätten, dann wüssten Sie, dass ein relevanter Faktor für massive Partnerschaftsgewalt ist, wenn Frauen ungewollt oder zumindest vom Vater ungewollt schwanger werden und sich Männer durch gewaltsame Übergriffe oder sogar Morde an den schwangeren Partnerinnen der Verantwortung für Kinder entziehen wollen. So wie sie diese beiden Themen hier vermischt haben, ist es geradezu zynisch, meine Damen und Herren.
Es ist angesprochen worden: Die Lagebilder zu den Themen „häusliche Gewalt“ und „Gewalt gegen Frauen“ sind erschreckend. Gewalt in Beziehungen, häusliche Gewalt, vor allem gegen Frauen, greift um sich. Auch im Jahr 2024 hatten wir einen Höchststand. Insgesamt sind in diesem Jahr 132 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern ermordet worden. Das sind erst mal Zahlen. Der „Stern“ hat jüngst eine umfassende Reportageserie veröffentlicht, in der er das Leben der Opfer, das Leben der Frauen, in den Mittelpunkt gestellt hat. 132 ausgelöschte Leben! Eine sehr beeindruckende, bewegende, berührende Reportage. Dazu kommen noch rund 300 000 erfasste Fälle von häuslicher Gewalt. Die Ministerin hat es angesprochen: Wir gehen von einem großen Dunkelfeld aus.
Ein konkreter Fall aus dem Jahr 2023 aus Kiel. Ein Mann bedrängt, bedroht, belästigt über Monate hinweg eine Frau, mit der er eine Beziehung möchte. Diese macht das einzig Richtige: Sie geht zur Polizei. Sie beantragt eine Gewaltschutzanordnung. Ein Annäherungsverbot wird erlassen. Das alles hindert den Täter nicht daran, die Frau zu überfallen, zu vergewaltigen und zu entführen. Sie kann nur mit knapper Not von der Polizei gerettet werden. Dieser und weitere Fälle zeigen: Wir alle müssen mehr tun, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, meine Damen und Herren.
Es wird seit Langem gefordert, das spanische Modell in Deutschland zu implementieren; und das ist auch richtig so. Spanien ist es in der Tat gelungen – die Ministerin hat es gesagt –, mit einem ganzheitlichen Gewaltschutzsystem aus Prävention und Repression Gewalt gegen Frauen deutlich zurückzudrängen. Das spanische Modell darf dabei nicht nur auf die elektronische Fußfessel reduziert werden, wie es in der öffentlichen Debatte oft geschieht.
Es ist weit mehr als das, und dementsprechend muss auch noch mehr geschehen, als dieser Gesetzentwurf allein vorsieht. Natürlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf; aber wir fordern mehr ein.
Es darf nicht passieren, dass die elektronische Fußfessel und der Annäherungsalarm die Verantwortung quasi allein auf die Frau abwälzen, nach dem Motto: Sie kann sich jetzt ja selber schützen; sie ist gewarnt. – Nein, die Verantwortung bleibt bei Staat, Gesellschaft, bei Justiz und Polizei, Täter in die Schranken zu weisen.
Meine Damen und Herren, 132 Femizide, 300 000 Fälle häuslicher Gewalt: So sieht ein gesamtgesellschaftliches Problem aus. Das bekommen wir nicht mit Einzelmaßnahmen in den Griff.
Wir brauchen eine verlässliche Datengrundlage durch Dunkelfeldstudien. Damit können wir dann auch Aufklärungsarbeit, Präventionsprogramme und, wie vorgesehen, Täterarbeit aufsetzen. Wir brauchen flächendeckende Anlaufstellen für Opfer häuslicher Gewalt, ausreichend Plätze in Frauenhäusern sowie eine ausreichende Schulung und Sensibilisierung von Justiz und Polizei. Was in der Tat auch noch fehlt – auch wenn Sie ihn heute erneut angekündigt haben –: der Gesetzentwurf zur Berücksichtigung von Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangssachen; er ist überfällig. Auch er ist ein wichtiger Baustein zur Ächtung von Gewalt, meine Damen und Herren.
Ich rede überwiegend von Gewalt gegen Frauen, weil Frauen nun mal überwiegend die Opfer von Gewalt und Männer ganz überwiegend die Täter sind. Aber natürlich gibt es auch die umgekehrte Konstellation, und natürlich werden auch Kinder Opfer häuslicher Gewalt. Ein gutes Gesetz zur Bekämpfung häuslicher Gewalt schützt alle Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Niemand ist niemandes Besitz. Niemandem stehen Rechte oder Verfügung an oder über eine andere Person zu. Eine Ehe, eine Partnerschaft, eine Familie ist das Versprechen auf gegenseitige Solidarität und Unterstützung, nicht das Versprechen auf Eigentum und Verfügungsmasse. Das jederzeit klarzustellen, ist unser aller Aufgabe.
Ich komme zum Schluss. Dieser Gesetzentwurf ist ein guter Anfang. Wir haben viele weitere Vorschläge vorgelegt. Meine Damen und Herren, heute vor etwa einem Jahr – noch mitten in der Wahlkampfphase – ist es uns gelungen, gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen das Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Ich hoffe, dass wir jetzt erneut gemeinsam die Kraft für einen weiteren großen Schritt nach vorn in diesem wichtigen Thema aufbringen.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Die Linke hat das Wort die Abgeordnete Kathrin Gebel.