Herr Kollege Kellner, alle Mitglieder der Bundesregierung unterliegen den Regeln des Bundesministergesetzes.
Ich gehe davon aus, dass sich alle Mitglieder der Bundesregierung an diese Regeln halten. Das schließt allerdings nicht aus, dass Mitglieder der Bundesregierung privaten Einladungen folgen, auch wenn ihre Lebenspartner Gastgeber sein sollten.
Zum Staatsminister für Kultur und Medien will ich hier sehr klar und deutlich sagen: Ich habe keinen Zweifel daran, dass seine Angaben, dass er sich von allen Anteilen seiner Firma getrennt und die Geschäftsführung aufgegeben hat, zutreffend sind. Aber seine Familie darf nicht in Mithaftung genommen werden; sie darf das gemeinsam gegründete Unternehmen fortführen. Wir alle wünschen, dass so etwas möglich ist. Und ich persönlich wünsche mir, dass es auch in Zukunft möglich ist, Mitglieder für Staatsämter zu gewinnen, die vorher einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit nachgegangen sind.