Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz erhält die Bundespolizei – das wurde bereits gesagt – Kompetenzen, die bisher im Zuständigkeitsbereich der Länder lagen. So soll die Bundespolizei künftig zusätzliche Befugnisse für das Stellen von Haftanträgen im Rahmen der Abschiebehaft erhalten.
Das ist bisher nur leicht angedeutet worden: Schon 2021, unter der damaligen GroKo, scheiterte die Reform des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat
aufgrund genau dieser Kompetenzverlagerung. – Herr Minister Dobrindt, Sie erinnern sich wahrscheinlich. Der damalige niedersächsische Innenminister und heutige Verteidigungsminister Boris Pistorius fand im Bundesrat dazu klare Worte, liebe SPD. Ich zitiere:
„Das ist vollkommen unpraktikabel, das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, und das liegt wie ein dunkler Schatten über diesem […] Gesetz […].“
Pro Asyl kommentierte ebenfalls, dass die Gesetzesnovelle zu einem undurchschaubaren Kompetenzgerangel zwischen verschiedenen Behörden führe, in diesem Fall auf dem Rücken betroffener Ausländer/-innen. Die Kollegin Dr. Mihalic hat darauf hingewiesen, dass dieses Kompetenzgerangel nicht unbedingt ein Ausdruck von Wertschätzung gegenüber der Bundespolizei ist.
Nun ein neuer Versuch, meine Damen und Herren. Die Bundespolizei soll Abschiebehaft beantragen können, obwohl die zuständige Ausländerbehörde bereits festgestellt hat, dass eine Abschiebung aufgrund fehlender Reisedokumente nicht möglich ist. Die Bundespolizei kann aber einen Haftantrag stellen – Obacht: da soll es laut Gesetzestext auf einmal möglich sein –, wenn Reisedokumente innerhalb von sechs Monaten beschafft werden können. Wir fragen uns: Wieso hat die Ausländerbehörde diese Dokumente nicht, aber die Bundespolizei hat sie auf einmal? Irgendwie bleibt da einiges im Unklaren.
Meine Damen und Herren, Haft, also Freiheitsentzug – da sind wir uns hoffentlich einig –, ist einer der schwersten Eingriffe in die Grundrechte. Und Sie müssen zur Kenntnis nehmen: Abschiebehaft wird leider in Deutschland viel zu häufig rechtswidrig angeordnet. Menschen sind also unschuldig in Haft. Aktuell sind nach Angaben von Expertinnen und Experten 50 bis 60 Prozent der Haftanordnungen rechtswidrig, Herr Minister.
Mit der gleichzeitigen Abschaffung des Pflichtbeistandes in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam besteht also die ernsthafte Gefahr, dass künftig noch mehr Menschen rechtswidrig in Haft kommen, obwohl die Betroffenen keine Straftat begangen haben.
Wir erwarten, dass Sie die offenen Fragen in den Beratungen im Ausschuss klären. Schon im Bundesrat wurden damals folgende Fragen zum Bundespolizeigesetz gestellt – ich will sie einmal zitieren –:
„Wie soll zum Beispiel verfahren werden, wenn eine ganze Familie betroffen ist? Wird die Bundespolizei nur für die aufgegriffene Person zuständig, und die Ausländerbehörde soll sich um die restlichen Familienmitglieder kümmern?“
Das alles sind Fragen, die Sie klären müssen.
Meine Kollegin hat es gesagt: Neben den vielen verpassten Chancen enthält dieser Gesetzentwurf der Regierung eklatante Verschlechterungen, –
Frau Abgeordnete.
– denen wir so sicherlich nicht zustimmen werden. Wir freuen uns aber auf die Beratungen.
Für die Fraktion Die Linke darf ich Jan Köstering das Wort erteilen.