Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Herr Janich, Sie haben ja jetzt ausgeführt, was Ihre Perspektive im Hinblick auf dieses Gesetz ist. Interessanterweise vertrauen Sie nicht mal den Beamten beim Verfassungsschutz; aber gut.
Ich möchte Sie eine Sache fragen. Auch Sie waren ja Polizeibeamter bei der Landespolizei in Sachsen, zumindest bis Ende April 2020, als Sie vom Polizeidienst suspendiert wurden, weil Sie als Versammlungsleiter einer nicht angemeldeten Demonstration
gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie aufgetreten sind,
bei der es zu Verstößen gegen Auflagen und Beschimpfungen gegen Polizeibeamte kam.
Welche Kompetenz haben Sie eigentlich, dieses Gesetz zu beurteilen?