Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundespolizei ist die größte Sicherheitsbehörde des Bundes. Sie hat es verdient, ein grundgesetzkonformes und rechtssicheres Stammgesetz zu erhalten, auf dessen Basis sie konkrete Eingriffsbefugnisse ableiten kann.
Das hier beratene Gesetz bietet zumindest zum Teil auch einen rechtlichen Rahmen dafür, dass die Bundespolizei auf die veränderte Sicherheitslage vorbereitet wird.
Es ist zu begrüßen, dass die Abwehr von unerlaubt im Luftraum befindlichen Drohnen eine angemessene Berücksichtigung findet. Wenn die Bundespolizei aber externe Forschungsdienstleister damit beauftragt, Drohnenabwehrtechnik zu entwickeln, dann droht hier dasselbe Risiko wie bei der Bundeswehrverwaltung im Hinblick auf die Bundeswehr: Entscheidungswege sind länger. Die klare Verantwortlichkeit wird abgespalten. Endprodukte werden teurer. Und die Lieferketten sind zu unflexibel, um auf kurzfristige Erfordernisse zu reagieren.
Stichwort „Ukraine“: Flexible Modullösungen statt Zehntausender endgefertigter Prototypen an Drohnen sind das Mittel der Wahl, um bei der voranschreitenden Technik mitzuhalten. Hier wäre es viel besser, die Forschungskompetenz der Drohnenabwehr bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich zu bündeln und die Entscheidungsträger dort mit genügend Freiraum und Haushaltsmitteln auszustatten, um der technologischen Innovation Vorschub zu leisten.
Leider verkommt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei allen Personen, die von dem neuen Bundespolizeigesetz betroffen sind, zur Makulatur. Das betrifft die Rechte freier Bürger in einem freien Staat genauso wie angehende Bundespolizisten selbst. Denn nach diesem Entwurf kann die Bundespolizei im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen an der Grenze personenbezogene Daten durch Bild- und Tonaufzeichnungen von Teilnehmern erheben, wenn die Polizeiführung annimmt, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit möglich sind.
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der SPD zulassen?
Das können wir bitte danach machen.
Nee, Sie können Ja oder Nein sagen.
Nein.
Nein.
– Ja.
In diesem Jahr fand in meinem Wahlkreis, genauer gesagt: im wunderschönen Sebnitz, der Tag der Sachsen statt, der dafür ein gutes Beispiel ist. Zehntausende Teilnehmer dieses Volksfestes könnten sich nach diesem Gesetz dem Risiko ausgesetzt sehen, in ihren Rechten auf informationelle Freiheit beschränkt zu werden, nur weil beispielsweise ein Fahrgastgeschäft einmal Gigi D’Agostino spielt und ein Bundespolizeiführer deshalb irgendeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit befürchtet.
Die Massenüberwachung Tausender rechtstreuer Bürger kann und darf niemals das Mittel einer ausgewogenen Sicherheitspolitik sein. Das gilt für Sebnitz, und das gilt für ganz Deutschland.
Darum sind auch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz sowie die Auskunftspflicht zu sämtlichen Konten in sozialen Netzen bei Bewerbern bei der Bundespolizei abzulehnen. Ein präventiver Generalverdacht gegenüber Bürgern und Polizeibewerbern ist nicht vereinbar mit den freiheitlichen Grundrechten.
Wir finden, ein freiheitlicher Staat muss seinen Bürgern und Beamten grundsätzlich vertrauen. Wir als AfD tun das. Darum kann ich Ihnen keine Zustimmung der AfD zu dem vorgelegten Gesetzentwurf versprechen.
Vielen Dank.
Zu einer Kurzintervention darf ich der Abgeordneten Rasha Nasr das Wort erteilen.