Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin es fast ein bisschen leid, dass wir hier in schöner Regelmäßigkeit Fragen rund um das deutsche Waffenrecht diskutieren, und ich möchte dazusagen: Wir befinden uns mitten in einem dringend notwendigen Evaluationsprozess. – Aber dieses Politikmachen nach Bauchgefühl – und dass es das ist, das, glaube ich, merken die Menschen draußen im Land auch – frustriert die Menschen. Wir müssen wirklich mal zu wahren Lösungen kommen.
Wo liegt denn der Kern des Problems hier? Das wissen auch die Antragsteller von den Grünen ziemlich genau; denn Ihre Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg haben vor gut drei Jahren mal eine Anfrage gestellt und das Dilemma, wie ich finde, sehr gut aufgearbeitet: In den Vollzugsbehörden in den Kommunen im Bereich Waffenrecht sitzen ein bis zwei Menschen, die Anträge im vierstelligen Bereich bearbeiten, die für den Entzug, für die Überprüfung, auch bei Extremisten und Straftätern, zuständig sind. Das ist der Flaschenhals. Wir führen Debatten über Innenpolitik in den Ländern, im Bund. Die Grünen kennen das Problem. Aber dann hier einen Antrag zum Waffenrecht vorzulegen, der mit der Realität nichts zu tun hat, das ist fast schon grob fahrlässiger Unsinn, meine Damen und Herren.
Erlauben Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Emmerich von Bündnis 90/Die Grünen?
Gerne.
Herr Abgeordneter Emmerich, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Henrichmann, weil Sie ja Baden-Württemberg angesprochen haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich aus Baden-Württemberg komme und ganz genau weiß, welche Positionen zum Thema Waffenrecht in der baden-württembergischen Landesregierung in den letzten Jahren entwickelt worden sind. Da gibt es einen gewissen Thomas Strobl, seines Zeichens Mitglied der CDU. Er hat zusammen mit dem hessischen Innenminister vor wenigen Jahren genau das gefordert, was ich hier gerade vorgetragen habe, nämlich eine Verschärfung des Waffenrechts, um dafür Sorge zu tragen, dass Verfassungsfeinde nicht an Waffen kommen. Deswegen: Es ist überhaupt nicht der Fall, dass es hier irgendwie nur darum gehe, den Vollzug zu bearbeiten. Wobei ich Ihnen sogar recht gebe: Auch darum muss es gehen. Und da kann man sich auch die Frage stellen, ob die kommunale Ebene immer die beste Lösung für dieses Problem ist.
Was aber vor allem sehr klar ist: Wir müssen auch bei der Verschärfung vorankommen; denn es kann doch in niemandes Interesse sein, dass solche Leute von der AfD, dass rechtsextremistische Personen einen Zugang zu Waffen haben. Und hier gibt es noch Rechtslücken – die Gerichte sagen, sie können es nicht klar entscheiden –, und diese Lücke müssen wir füllen. Das wollten auch der Innenminister Strobl aus Baden-Württemberg und die grün-schwarze Landesregierung.
Herr Henrichmann, bitte.
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage, weil sie mir die Gelegenheit gibt, noch mal etwas intensiver in diesem sehr interessanten Punkt einzusteigen.
Der Kollege Strobl aus Baden-Württemberg hat den Koalitionsvertrag im Bereich Inneres, soweit ich das weiß, mitverhandelt und sich für diese Evaluationslösung entschieden, die dringend notwendig ist. Ich glaube, wir haben gar keinen Dissens – Sie nicht, ich nicht und der Kollege Strobl sicher auch nicht –, wenn es darum geht, dass wir Extremisten entwaffnen wollen. Wo wir hinkommen müssen, ist, dass wir auch Zielgerichtetes tun. Das ist mein Vorwurf hinsichtlich dieser bauchgeleiteten Politik, die ich auch in Ihrem Antrag wiedererkenne.
Ich möchte nur kurz ein Beispiel nennen: Die vormalige Bundesregierung hat die Waffenverbotszonen in der vergangenen Legislaturperiode ausgeweitet. Vollzugsbehörden aus Baden-Württemberg, aber auch aus anderen Bundesländern sagen mir: Der Verstoß in der Waffenverbotszone ist eine Ordnungswidrigkeit. Ja, die Polizei hat viel Arbeit damit, die Kontrollbehörden haben viel Arbeit damit. Die verschicken Bescheide an Leute, die teilweise gar keine Post empfangen oder keine Adresse haben. Es läuft ins Leere. Die Maßnahme, Waffenverbotszonen einzurichten, läuft an dieser Stelle ins Leere. Und es wird auch niemand ernsthaft bestreiten, dass wir tiefer gehen und schauen müssen: Wo haben wir überflüssige Bürokratie?
Irgendwelche Placebolösungen bringen uns doch nicht weiter. Wir wollen Extremisten entwaffnen – ich bin der Erste, der dabei ist –, aber wir müssen auch die Behörden entlasten, die mit dem Vollzug betraut sind; das hat die Anfrage der Grünen in Baden-Württemberg sehr klar gezeigt. Da sind wir uns, glaube ich, auch schnell einig, dass das der Flaschenhals ist, an den wir ranmüssen.
Danke schön.
Vielen Dank. – Setzen Sie gerne fort.
Und zum Antrag selbst – Sie haben ja auch ein Problem mit der Begründung –: Er ist zumindest verfassungsrechtlich etwas unsauber. Sie sagen, eine reine AfD-Mitgliedschaft reicht nach Ihrer Einschätzung aus, um die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Ich höre die Stimmen aus Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von Clankriminalität; Herbert Reul ist einer der Vorkämpfer. Da wird immer gesagt, man könne aus der Zugehörigkeit zu einem Clan doch nicht schließen, dass jemand kriminell ist. Das respektiere ich. Nur Sie machen das gerade umgekehrt: Sie schließen aus der Zugehörigkeit zu einer Partei, die bislang jedenfalls nicht verboten ist, dass jemand per se unzuverlässig ist. Ich nenne das zumindest mal rechtspolitische Hybris, meine Damen und Herren.
Ich möchte noch eines sagen: Sie haben uns in Bezug auf die IP-Adressen-Speicherung, die wir zum Beispiel für die Kriminalitätsbekämpfung im Bereich Kindesmissbrauch dringend brauchen, immer gesagt: Wir dürfen nicht so nah an die Leitplanke der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung gehen. Das respektiere ich auch. Nur, umgekehrt sagen Sie jetzt – das ist mehr, als die Gerichte im Moment ausurteilen –, dass wir über diese Leitplanke der Rechtsprechung hinausgehen und per se aus der Mitgliedschaft schließen sollen, dass jemand unzuverlässig ist. Auch das ist nicht konsistent. Justitia trägt nicht ohne Grund eine Binde vor den Augen. Sie schaut nicht, wer auf welcher Seite steht. Recht ist eben für alle gleich, und das müssen wir beachten.
Einen Vorwurf möchte ich Ihnen auch noch machen: Was Sie gar nicht adressieren, sind die illegalen Waffen, zu Recht gerade angesprochen: 30 bis 40 Millionen in Deutschland, schätzt man; die Zahl wird wahrscheinlich noch höher liegen. Da sagt Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul: „Der Einsatz von legalen Waffen […] ist ein Ausnahmefall“, und, dass Straftäter die Verschärfung des Waffenrechts übrigens offenbar überhaupt nicht interessiert. Ich weiß nicht, inwieweit es dem Schutz der Demokratie nutzt, wenn man hier sozusagen Placebolösungen präsentiert. Auch da müssen wir ran.
Jetzt gehe ich noch einmal in ein konkretes Beispiel, das, glaube ich, das Dilemma zeigt. Es ist zwei Jahre alt, und es ist tragisch: der Vorfall in Hamburg, Stichwort: das Attentat auf die Zeugen Jehovas. Da gibt es im Netz wirre Verschwörungstheorien in Bezug auf den späteren Täter. Es gibt ein Buch, das bei Amazon jedenfalls noch vorhanden war, und offenbar hat niemand die Schreiben aus dem engsten Umfeld des späteren Täters zur Kenntnis genommen, niemand, keine Behörde. Dabei hätte die Möglichkeit bestanden, schon nach geltendem Recht, nach § 41 Absatz 2 Waffengesetz, ein Waffenverbot anzuordnen, das persönliche Erscheinen bei der Behörde anzuordnen, ein psychologisches Gutachten in Auftrag zu geben.
Nichts ist passiert, nichts, was sich aufgedrängt hätte, ist passiert. Stattdessen schickt man die Bereitschaftspolizei, waffenrechtlich gar nicht geschult, dorthin. Die finden eine unsachgemäß aufbewahrte Patrone. Auch da wird nicht gesagt, den schauen wir uns mal genauer an. Spätestens da hätte es ja allen Anlass gegeben. Was macht man stattdessen? Man erteilt einen Verweis, weil der Mensch angeblich so nett war. Das ist doch das wirkliche Problem: dass wir keine konsistenten Verfahren haben, keinen Informationsaustausch unter den Behörden. Auch da müssen wir ran. Und dazu sagt Ihr Antrag nichts, meine Damen und Herren.
Und wie gehen wir da ran? Ich glaube, wir werden dessen nur dann Herr, wenn wir auch die Straftäter, die Extremisten wirklich ins Visier nehmen. Ich glaube, dass wir nicht umhinkommen werden, auch über Waffenverbote für Straftäter und Extremisten im Einzelfall zu reden. Und ich glaube nicht, dass die kommunalen Behörden die Kapazitäten haben, diese zu verhängen. Wir müssen Entlastung schaffen an anderen Stellen, wo die Bürokratie überbordend ist. Ich zähle auch das Verbot großer Magazine dazu, das übrigens aus 2020 stammt, von besagtem Vorgängerkollegen sozusagen, der das aber in Zeiten verhängt hat, wo die Täter diese Magazine schon mit einem 3D-Drucker fertigten. Die Vollzugsbehörden haben ein Problem. Punkt!
Demokratie stärken heißt den Rechtsstaat stärken. Machen wir die Betroffenen endlich zu Partnern! Denn die sind selber sehr daran interessiert, dass Extremisten und Straftäter in ihren Reihen kein Zuhause finden. Und vor allem: Machen wir nicht mehr nur politische Scheinlösungen für die eigene Bubble, –
Sie müssen zum Ende kommen.
– sondern zeigen wir den Menschen: Der Rechtsstaat setzt sich durch bis zum Ende, egal wer vor ihm steht.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Dr. Anna Rathert für die AfD-Fraktion.