Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Vaterland, auf das sich die AfD beruft, das schaudert die Menschen, die hier leben, wenn sie das hören müssen. Und dieses Vaterland, das sind gewiss nicht Sie – das ist immer die Verwechslung –,
sondern dieses Vaterland ist vielfältig und zum Glück viel offener, als Sie denken.
Bevor ich zu der Frage der Entwaffnung komme, drei Bemerkungen:
Erstens. Frau Bessin, Sie sagten wörtlich, die AfD sei das größte Demokratieförderprojekt Deutschlands.
Das war ja ein Versprecher. Denn die AfD ist das größte Demokratiefeindschaftsprojekt Deutschlands, weshalb ja Demokratieförderung so notwendig ist.
Zweitens haben Sie hier ausgeführt, die Zivilgesellschaft sei unser Vorfeld. Da liegt jedoch der Unterschied: Die Zivilgesellschaft in diesem Land ist weltanschaulich vielfältig und äußert auch Dinge, die uns als Regierung gar nicht gefallen – gut, dass es so ist. Sie aber haben ein Verständnis von Vorfeld, das rein instrumentell ist, weil das Ihre ideologischen Vororganisationen sind. Deshalb haben Sie nicht über uns gesprochen, Sie haben letztlich über Ihre eigenen Projektionen gesprochen.
Und drittens. Hier war wörtlich die Rede von „dönermessertragender Schüler“. Bei all den Dingen, die wir über Korruptionsverdacht, toxische Verhältnisse bei Ihnen, Russlandnähe wissen, dürfen wir das nicht vergessen: Diese Formulierung ist eine, wenn man es semantisch angeht, schreiend rassistische, zutiefst rassifizierende Bemerkung.
Schämen Sie sich in einem Land, in dem in Bezug auf den NSU von „Dönermorden“ die Rede war, hier von „dönermessertragenden Schülern“ zu reden!
Die Absicht, worum es Ihnen hier mit solchen gezielt gesetzten Bemerkungen geht, ist doch eindeutig und unmissverständlich.
Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Bessin aus der AfD-Fraktion?
Selbstverständlich, natürlich. So handhabe ich es immer.
Frau Bessin, bitte.
Herr Kollege, vielleicht haben Sie mich vorhin falsch verstanden. Ich habe keinesfalls die Gruppe Menschen, die ein Dönermesser tragen, diskriminiert. Ich habe von einem einzigen Fall an einem Oberstufenzentrum in Cottbus gesprochen, bei dem ein Jugendlicher mit einem Dönermesser in der Schule eine Lehrerin bedroht hat. Die Lehrerin wurde von Schülern beschützt. Die Lehrerin ist nach diesem Vorfall unter Polizeischutz mit fünf Polizisten in der Schule erschienen, weil dieser dönermessertragende Schüler der Schulpflicht unterliegt und es keine Lösung an dieser Schule gab, wie Schüler und Lehrerin geschützt werden können. Das habe ich vorhin angemerkt, und das wollte ich gerne an dieser Stelle korrigieren, bevor Sie hier der Allgemeinheit irgendwelchen Blödsinn erzählen.
Herr Lindh, bitte.
Ein mühsamer Versuch, der aber scheitert. Das war hier natürlich nicht ein Einzeldiskurs, um einen Einzelfall an einer einzelnen Schule zu beschreiben; das war es natürlich nicht.
Jahrelang habe ich mich mit deutscher Sprache und politischer Semantik beschäftigt, länger, als Sie alle hier im Parlament sitzen.
Das führen Sie natürlich ganz bewusst an, um – das wird Ihnen jede Sprachwissenschaft und jede Diskursforschung bestätigen – mit diesem Fall zu pauschalisieren,
um das Bild „Dönermesser“ in den Köpfen zu evozieren. Also schieres Ablenkungsmanöver, weil Sie sich ertappt fühlten. Aber darauf fallen wir nicht rein,
Und darauf falle ich selbstverständlich nicht rein.
Ich verwehre mich gegen die Nennung von solchen Fällen. Wenn es Ihnen so um Einzelfälle ginge, –
Herr Kollege.
– warum betonen Sie immer dann, wenn wir entsprechende Fälle nennen, das wären „alles nur Einzelfälle“? Das ist irgendwie widersprüchlich. Die Prinzipien, die von Ihnen geltend gemacht werden, gelten immer nur für uns, nie für Sie. Wo ist die Konsistenz?
Setzen Sie jetzt gern Ihre Rede fort.
Machen wir weiter bei der Frage der Entwaffnung, die wirklich dringlich ist. Wir haben für das Ansinnen, das im Antrag der Grünen formuliert ist, natürlich eine Grundsympathie, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Feinde der Verfassung gehören nicht in den öffentlichen Dienst, und Feinde der Verfassung dürfen nicht über Waffen verfügen. Punkt! Das ist die entscheidende Frage.
Deshalb müssen wir zwingend daran arbeiten, Extremisten zu entwaffnen.
An unserer Seite steht auch die IMK. Sie hat gerade erst einen klaren Auftrag erteilt.
Da wird festgestellt, dass die Gesetzeslage zwar ermöglicht, Extremisten zu entwaffnen, dies aber in der Praxis im Zusammenspiel mit der Rechtsprechung in dem häufig auftretenden Fall von Extremisten mit Waffen nicht realisiert werden kann. Deshalb hat die IMK in ihrer Klugheit und Weisheit gemeinsam einen Prüfauftrag formuliert, nämlich zu prüfen, ob nicht künftig die Mitgliedschaft – hören Sie gut zu! – in einer gesichert rechtsextremistischen Vereinigung ausreichend ist, zwingend eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen. Dies scheint mir eine sehr wichtige und kluge Prüfung zu sein, weil das am Ende das Ziel sein muss.
Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass wir das nicht dauerhaft Verwaltungsgerichten überantworten dürfen, sondern uns die Praxis angucken müssen. Es muss auch für die Waffenbehörden praktikabel sein. Das ist das Entscheidende: Wir wollen hier nicht einfach nur Selbstbestätigung durch Gesetzgebung und Erlasse praktizieren, sondern man muss es auch anwenden können. Deshalb werden wir bei der Evaluation des Waffenrechts darauf achten: Wie funktioniert effektive Entwaffnung, und wie können wir es so gestalten, dass es für die Waffenbehörden vor Ort umsetzbar ist?
Abschließend zu der Frage: Warum reden wir darüber?
Weil buchstäblich Menschenleben gefährdet sind, weil übrigens auch Polizistinnen und Polizisten gefährdet und verletzt wurden bei Entwaffnungen. So wurde bei Durchsuchungen im Umfeld der „Gruppe Reuß“ ein Polizist verletzt, als er Rechtsextreme entwaffnen wollte. Wir reden über den Fall NSU. Bis zum heutigen Tag wissen die Angehörigen der Opfer nicht, woher die Waffe kam
und wie sie in die Hände der Täter gelangte.
Wir reden über den Fall Walter Lübcke, –
Sie müssen zum Ende kommen, Herr Kollege.
– wo der Täter eine Waffe beantragt hatte, dann aber illegal an die Waffe kam.
Es geht also um legale und illegale Waffen. Und wir reden über Hanau, wo immer noch nicht geklärt ist, –
Herr Lindh, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
– wie es sein konnte, dass der Täter eine waffenrechtliche Erlaubnis hatte und sie behalten konnte. Darüber reden wir.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Heiko Hain ist der nächste Redner von der Unionsfraktion.