Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht diese Bundesregierung eindeutig klar: Wer mit ausländischen Drohnen unseren Luftraum verletzt oder kritische Infrastruktur ausspäht, begeht einen Angriff auf unseren Staat, und er begeht auch einen Angriff auf die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Deswegen gibt es nur einen, der darüber bestimmt, wer und was sich in unserem Luftraum bewegen darf, und das sind wir.
Wir verteidigen die Souveränität unseres Landes zu Land, zur See und in der Luft, und daher werden wir feindliche Drohnen aufspüren, abwehren, abfangen und, wenn es notwendig ist, auch abschießen.
Denn die Feinde unserer Ordnung sollen unmissverständlich wissen: Wir sind wachsam, wir sind wehrhaft, und wir sind widerstandsfähig.
Wenn man uns testet, dann werden wir handeln, und wir handeln bereits mit unserer Drei-Säulen-Strategie, die der Minister vorgestellt hat. Er hat vor gut zwei Wochen als erste Säule die neue Spezialeinheit der Bundespolizei zur Drohnenabwehr in Dienst gestellt. Diese Einheit erhält die neueste Technik zur smarten Abwehr von Drohnen. Damit das Vorgehen der Bundespolizei rechtssicher ist, haben wir außerdem heute Morgen das Bundespolizeigesetz beraten.
Außerdem haben wir gestern erst als zweite Säule das gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eröffnet, das die Kräfte der Bundespolizei, der Länderpolizeien und der Bundeswehr miteinander vernetzt.
Als dritte Säule forcieren wir die Einrichtung eines Forschungszentrums im Bereich der Drohnenabwehr bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich.
Aber das ist noch nicht alles; wir handeln weiter. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf erweitern wir im Rahmen der Verfassung die Befugnisse der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr. Und wer mir sagt, dass das verfassungsrechtlich unzulässig sei, dem sage ich nur: Unsere Soldatinnen und Soldaten werden seit vielen Jahren in anderen Ländern zum Schutz ziviler Infrastruktur auch vor nicht militärischen Gefahren eingesetzt. Darüber beschwert sich zu Recht niemand. Aber wenn die Bundeswehr zum selben Zweck in Deutschland eingesetzt werden soll, wird der Untergang unserer Verfassung beschworen. Meine Damen und Herren, unsere Soldatinnen und Soldaten gehören in die Mitte unserer Gesellschaft.
Und wenn in der Mitte unserer Gesellschaft Gefahren abzuwehren sind, dann werden wir niemals über die Grenzen der Verfassung hinausgehen; aber wir werden die Grenzen unserer Verfassung ausschöpfen.
Wer hier ständig formalistische Bedenken erhebt, dem empfehle ich, seine Perspektive zu überdenken. Unsere Perspektive an der Stelle ist sehr klar: Wir stehen auf der Seite unserer Polizistinnen und Polizisten; wir stehen auf der Seite unserer Soldatinnen und Soldaten; wir stehen auf der Seite unserer Bürgerinnen und Bürger, die jeden Schutz erhalten, den sie benötigen. Das ist unsere Perspektive, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich will ein Letztes sagen: Drohnenüberflüge und Drohnensichtungen haben auch ein kommunikatives Element. Wer Drohnen zu uns schickt, will uns nicht nur ausspionieren, sondern er will uns auch verunsichern. Er will zeigen, wie verwundbar wir sind. Deshalb ist dieses Gesetz auch so wichtig, weil wir damit aus Verwundbarkeit Wehrhaftigkeit machen.
Wir schaffen Sicherheit und Vertrauen in diesem Land durch Standhaftigkeit und durch Stärke. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen.
Vielen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich Arne Raue das Wort erteilen.