Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes reagiert auf reale Probleme, doch ist er an entscheidenden Stellen handwerklich schwach, rechtlich unsauber und in Teilen gefährlich unpräzise.
Die Bedrohungslage ist real; das ist uns bewusst. Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur nehmen stark zu. Flughäfen werden gezielt für Protestaktionen ausgesucht, und der Luftverkehr wird dadurch teilweise lahmgelegt. Damit könnte ein zentraler Nerv unseres Landes getroffen werden. Zwingend geboten ist deshalb, dass die Bundesregierung dieses Problem endlich ernst nimmt und handelt.
Schlecht ist dabei aktuell, dass sie es wieder einmal viel zu spät tut und dass sie es erneut nicht schafft, ein wirklich sauberes, klares und durchdachtes Gesetz vorzulegen. Wir wissen, dass bereits seit 2017 europaweit die Thematik Drohnen aufs Tableau gehoben ist. Seither sind acht Jahre vergangen – wahnsinnige acht Jahre in dieser unserer schnelllebigen Zeit.
Ja, der Gesetzentwurf enthält richtige Ansätze; das muss man anerkennen. Er erweitert die Befugnisse der Streitkräfte zur Drohnenabwehr. Er verschärft Sanktionen bei unbefugtem Eindringen in sicherheitsrelevante Bereiche von Flughäfen. Und er beseitigt endlich unnötige Bürokratie bei der Zuverlässigkeitsprüfung staatlicher Sicherheitskräfte.
All das ist sinnvoll und anerkennenswert. All das unterstützt die Alternative für Deutschland ausdrücklich;
ja, wir fordern dies sogar umgehend ein. Aber, meine Damen und Herren, gute Absichten ersetzen keine gute Gesetzgebung.
Besonders deutlich wird das beim neuen Paragrafen zur Drohnenabwehr. Dort heißt es, dass die Bundeswehr Waffen einsetzen darf, wenn ein – ich zitiere – „besonders schwerer Unglücksfall“ droht. Doch was bedeutet das konkret? Wann genau ist diese Schwelle erreicht? Wer bitte entscheidet darüber und nach welchen klaren Kriterien? Welche Maßstäbe gelten hier? Auf all diese Fragen gibt dieses Gesetz keine überzeugenden Antworten. Es bleibt vage, es bleibt unklar, und es lässt zu viel Interpretationsspielraum.
Gerade wenn es um den untypischen Einsatz von Waffen durch Soldaten im Inland geht, braucht es klare Regeln und eindeutige Grenzen. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind hier nicht nur schlechter Stil, sie sind ein Risiko für unseren Rechtsstaat.
Auch bei den neuen Strafvorschriften setzt sich dieses Muster fort. Statt klar und verständlich zu benennen, welches Verhalten strafbar ist, arbeitet das Gesetz mit komplizierten Verweisungen auf andere Paragrafen.
– Es freut mich, dass Sie mir so zuhören. – So darf Strafrecht nicht aussehen. Strafrecht muss verständlich sein, nicht nur für Juristen, sondern für jeden Bürger. Wer Regeln aufstellt, muss sie auch klar formulieren, sonst schafft man keine Rechtssicherheit, man erzeugt Rechtsunsicherheit.
Sicherheit entscheidet sich im Einzelfall nicht in Arbeitsgruppen oder Abstimmungsrunden, sondern in Sekundenbruchteilen. Eine Drohne wartet nicht auf Zuständigkeitserklärungen. Ein handlungsfähiger Staat, meine Damen und Herren, braucht klare Zuständigkeiten, klare Befehlsstrukturen und rechtlich saubere Grundlagen. Dieses Gesetz liefert aber zu wenig davon.
Und trotzdem zeigt sich unsere Alternative für Deutschland nicht ablehnend aus Verantwortung für unser Vaterland. Ja, der vorliegende Entwurf ist handwerklich schwach, ja, rechtlich teilweise unsauber formuliert und muss dringend nachgebessert werden. Die Alternative für Deutschland wird diesen Prozess wie immer positiv begleiten.
Danke sehr.
Für die SPD-Fraktion darf ich Daniel Baldy das Wort erteilen.