Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich Ihnen, Frau Bundesministerin Hubig, meine herzlichen Glückwünsche zu Ihrem neuen Amt aussprechen. Für Sie ist das BMJV ja kein ganz neuer Arbeitsplatz, was Ihnen die Einarbeitung sicher leichter macht. Ich freue mich jedenfalls auf unsere Zusammenarbeit und gleichfalls auf die Zusammenarbeit mit dem Bundestag und insbesondere in der Koalition.
Mit dem Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD haben wir einen Zukunftsplan geschmiedet, der Freiheit und Sicherheit in Deutschland zusammen stärkt. Dieser Vertrag ist ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen und unser Land sicherer und gerechter machen. Und dafür ist die Rechtspolitik ein ganz zentrales Handlungsfeld.
Meine Damen und Herren, kein Verbrechen ist abscheulicher als das an wehrlosen Kindern. Es ist daher unsere oberste Pflicht, als Gesetzgeber mit aller Entschlossenheit gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorzugehen. Dazu müssen die Taten zunächst einmal aufgeklärt werden können. Das, was wir als Opposition gefordert haben, konnten wir im Koalitionsvertrag nun auch vereinbaren: Die Speicherung von IP-Adressen für drei Monate hat für uns eine sehr, sehr hohe Priorität. Weil die IP-Adresse eines Täters häufig der einzige Ansatzpunkt ist, um Verbrechen im Netz aufzuklären, brauchen wir kurzfristig diese gesetzliche Speicherpflicht.
Darüber hinaus werden wir unsere Ermittler mit weiteren notwendigen Befugnissen im digitalen Raum unterstützen, beispielsweise mit der Ausweitung der Straftatenkataloge bei der Telefonüberwachung oder einer umfassenderen Funkzellenabfrage.
Neben dem Schutz von Kindern ist der Schutz von Frauen für uns ein zentrales Thema. Wir halten die zunehmende Gewalt gegen Frauen für unerträglich. Wir haben im Koalitionsvertrag gemeinsam festgelegt, dass wir die Tatbestände der Vergewaltigung und der Nachstellung sowie die Straftaten nach dem Gewaltschutzgesetz verschärfen. Zum Schutz der Frauen werden wir zudem im Gewaltschutzgesetz endlich die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell ermöglichen.
Bei diesem Gesetz ist wichtig zu betonen: Es muss auch in der Praxis funktionieren. Die vorgeschlagene Regelung aus dem Bundesjustizministerium unter der alten Bundesregierung hatte aus unserer Sicht gravierende praktische Mängel; insbesondere fehlte eine tragfähige Lösung für die Vollstreckung der Fußfessel gegen den Willen des Täters. An dieser Stelle müssen wir sicherlich zügig nachbessern und einen praxistauglichen Entwurf in den Bundestag einbringen und beschließen.
Meine Damen und Herren, natürlich ist eine Fußfessel kein Allheilmittel. Es geht nicht nur um Prävention in diesem Bereich, sondern auch um Strafrecht. Für uns ist es wichtig, dass nicht das Opfer seinen Alltag anpassen oder gar in ein Frauenhaus flüchten muss und vielleicht dort mit seinen Kindern auf wenigen Quadratmetern längere Zeit leben muss, sondern wir wollen, dass die Täter in solchen Fällen, bei schweren Übergriffen auf ihre Partnerinnen – ja, ich sage es so –, ins „Täterhaus“ und damit in Haft müssen.
Denn auch hier gilt unser Grundsatz: Freiheit durch Sicherheit. Indem wir die Bürger schützen, schützen wir ihre freie Lebensgestaltung.
Meine Damen und Herren, Sicherheit bedeutet für viele Menschen auch Schutz vor Naturkatastrophen. Das ist zwar ein ganz anderes Thema, aber auch wichtig. Darum sorgen wir mit einer grundsätzlich verpflichtenden Elementarschadenversicherung, ergänzt um eine staatliche Rückversicherung, dafür, dass Hausbesitzer künftig besser gegen Naturkatastrophen abgesichert sind und die Gemeinschaft im Ernstfall entlastet wird.
Die Regelung wollen wir mit einer Opt-out-Möglichkeit – jedenfalls nach unserer Auffassung – für diejenigen versehen, die bewusst auf diesen Schutz verzichten wollen. Wir verbinden damit Eigenverantwortung und Solidarität und schaffen so ein verlässliches, bezahlbares Schutzsystem.
Meine Damen und Herren, Freiheit verlangt schließlich nach Verlässlichkeit des Rechts. Eines unserer wichtigsten Projekte – Sie haben darauf hingewiesen, Frau Ministerin – ist daher, dass wir gemeinsam mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat erneuern. Der neue Pakt ruht auf drei Säulen:
Erstens verbessern wir die Digitalisierung der Gerichte und Behörden, damit Verfahren effizient und bürgernah geführt werden können.
Zweitens verschlanken und beschleunigen wir die Verfahrensabläufe; denn verzögertes Recht ist verweigertes Recht.
Drittens stärken wir die Justiz personell, damit Richter und Staatsanwälte ihre Arbeit in hoher Qualität und Gründlichkeit erledigen können.
Das alles tun wir, weil wir das Vertrauen in unseren Staat und unsere Demokratie nicht durch Werbekampagnen, sondern am allerbesten durch eine funktionierende und effektive Justiz stärken.