Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Wir reden ja heute auch über Entbürokratisierung; das haben wir schon gehört. In dem Rahmen schauen wir uns ein Gesetz an, das den sperrigen Titel „Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz“ trägt. 332 Seiten – ich habe es mitgebracht; vielleicht haben Sie alle es gelesen –: Kann das Entlastung sein? Schauen wir mal.
Anlass ist das EU-Bankenpaket: CRD VI und CRR III. Diese möchte die Bundesregierung eins zu eins umsetzen. Wir atmen auf: Zumindest wird es nicht schlimmer. Doch die schlechte Nachricht ist: Es ist schon schlimm genug: 332 Seiten tiefgreifender Souveränitätsabbau im Bereich der Finanzmarktregulierung – eine Regulierungsarchitektur, in der Finanzinstitute mehr Vollzugsorgane europäischer Vorgaben sind als freie Unternehmen. Wieder ein Lehrstück von unkritischem Übernehmen zentralistischer EU-Kategorien!
Damit Sie jetzt nicht wieder reflexhaft denken: „Ja, der von der AfD wieder mit seinem Anti-EU-Populismus“, gebe ich Ihnen auch konkrete Beispiele dazu.
Der neue § 2b Absatz 1 Kreditwesengesetz, der deutschen Bibel des Bankwesens, muss nach EU-Willen jetzt Kreditinstitute in Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern verbieten. Sie haben richtig gehört: verbieten! Privatbanken wie Berenberg, eine der ältesten Banken der Welt, oder Warburg oder Metzler sollen das Prinzip der persönlichen Gesellschafterhaftung aufgeben. Ein unzulässiger Eingriff in die Vereinigungs- und Berufsfreiheit!
Laut der deutschen Kreditwirtschaft wirtschaftlich sinnlos. Eine arrogante Anmaßung, mit der die EU-Zentralbürokratie speziell Deutschland vors Schienbein tritt.
Weg von institutsindividuellen Risikomodellen, hin zu europaweit standardisierten Vorgaben ist das zweite Beispiel. Das trifft vor allem unsere kleinen regionalen Banken und benachteiligt unsere mittelständische Wirtschaft bei der Kreditbeschaffung. Im Detail: Die Risikogewichtung für Kreditportfolien, die Berechnung der operationellen Risiken, die Anforderungen an interne Modelle: Alles wird enger, formalisierter und unflexibler. Und die Aufsicht schafft sich auch noch Instrumente politischer Steuerung. Drittstaatenregime, Einrichtungen zwischengeschalteter EU-Mutterunternehmen, detaillierte Strukturmeldungen, vierteljährliche Offenlegung sämtlicher Vermögenswerte im EWR, gruppenweite Konsolidierung: Die EU gerät immer mehr in den Kontrollwahn.
Nächster Punkt: der ESG-Komplex. Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken sollen integraler Bestandteil des Risikomanagements von Banken sein müssen. Das betrifft Kreditprozesse, die Vergütungsstrukturen, die strategische Geschäftsplanung und sogar die Leitungsorgane. Willfährige ESG-Äffchen statt guter Bankmanager!
So versucht die EU, Kreditinstitute an die ideologische Leine zu nehmen: die Kreditwirtschaft als Vollstrecker einer politischen Green-Deal-Agenda. Die amerikanischen Banken – wichtige Wettbewerber – haben diesen Irrweg gerade verlassen. Ich sage es offen: Damit verliert Deutschland eigenen Handlungsspielraum.
Daneben errechnet die Bundesregierung eine Entlastung von 89 Millionen Euro jährlich. Aber was kosten bitte die völlig neuen Meldepflichten?
Alles in allem, meine Damen und Herren: Dieser Entwurf ist politisch klar einzuordnen. Die EU strebt eine immer weiter standardisierte Aufsichtsarchitektur an. Sie entfernt sich zunehmend von Real- und Marktwirtschaft, von mittelständischen Strukturen, von nationaler Souveränität. Es geht zusätzlich um einen grün-ideologischen Überbau. Und der nächste unselige Schritt steht bevor. Das wird EDIS sein. Wachen Sie bitte endlich auf, meine Damen und Herren, und erkennen Sie, wie toxisch solche Vorschriften sind! Es bleibt ein Bürokratiemonster. Wir lehnen dieses Gesetz ab.
Mit der AfD wird es wieder nationale Freiheit und Unternehmertum geben.
Vielen Dank und Frohe Weihnachten allerseits. Danke schön.