Herzlichen Dank. – Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich die AfD mit Herrn Gottschalk und Herrn Groß hier wieder mal selbst entlarvt hat, kommt jetzt glücklicherweise kein AfD-Redner mehr in dieser Debatte.
Bevor ich auf das Gesetz zu sprechen komme, aber noch eins: Herr Gottschalk, ob Sie gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus Ihren Reihen die zu Recht verbotene erste Strophe der Nationalhymne
im Dezember oder im Oktober singen, ist völlig egal, weil diese Strophe mit ihrem Inhalt für die dunkelste Zeit in unserer Geschichte steht.
Ob Sie das in Washington oder in New York mit Rechtsgesinnten aus der MAGA-Bewegung tun, auch das ist wirklich völlig egal und macht es nicht besser. Sie machen sich damit mit der Nazizeit gemein,
und Reden aus Ihrer Partei zeigen ganz deutlich, dass Sie uns wieder in diese Zeit führen würden. Das sieht sicherlich auch die große Mehrheit der aufrichtigen Menschen in diesem Land so.
Damit zurück zur Gesetzgebung. Die Transformation unserer Wirtschaft braucht Investitionen, und für Investitionen braucht es Banken, die stabil sind und zugleich handlungsfähig bleiben. Und genau deshalb beschließen wir heute eben nicht nur das Standortfördergesetz, wie es hier auf der Medienwand steht, sondern wir starten mit der Debatte auch gleichzeitig in die Beratungen zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, das sogenannte BRUBEG – ein sperriger Name, aber mit diesem Gesetz setzen wir das europäische Bankenpaket aus CRD-VI-Richtlinie und CRR-III-Verordnung eins zu eins um und entlasten damit unsere Institute vor überflüssiger Bürokratie. Wir machen Banken damit krisenfester, ohne ihnen das Leben unnötig schwerer zu machen. Das stärkt Stabilität und Wachstum in unserem Land, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ziel der Umsetzung dieses EU-Bankenpakets ist es, dass die Widerstandsfähigkeit unseres Bankensektors weiter erhöht wird. Gleichzeitig soll die Finanzierung der Realwirtschaft erleichtert werden; denn gerade kleine und mittlere Unternehmen sind ganz genau darauf angewiesen, dass Kreditvergabe nicht an irgendwelchen unnötigen Berichtspflichten scheitert. Konkret heißt das: Wir schaffen klare europarechtskonforme Regeln mit Augenmaß. Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder auch regionale Institute sollen ihre Nähe zu den Menschen und zur Wirtschaft vor Ort ganz klar behalten können, statt immer mehr Personal für immer neue Meldepflichten zu binden. Das ist nicht nur ordnungspolitisch sinnvoll, sondern ist auch wirtschaftlich notwendig, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist deshalb auch, dass der Abbau übermäßiger Bürokratie überall dort umgesetzt wird, wo keine aufsichtlichen Bedenken bestehen. Der Nationale Normenkontrollrat hat sich diesen Gesetzentwurf angeschaut, und er geht von einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von rund 89 Millionen Euro aus. Das ist alles kein Selbstzweck; denn diese Entlastung schafft ja wieder Spielräume für zusätzliche Kredite, für Beratung, für Investitionen etwa im Handwerk, im Wohnungsbau oder auch bei der Transformation des Mittelstandes; und das ist gut so, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Bei alldem nehmen wir das Thema Proportionalität natürlich sehr ernst. Kleine und nicht komplexe Institute sollen gezielt entlastet werden; denn ihre Geschäftsmodelle lassen dies oft zu. Und genau diese Differenzierung ist auch aus Sicht unserer SPD-Fraktion ganz entscheidend für eine faire und für eine praxisnahe Regulierung.
Ein weiterer wichtiger Fortschritt, den wir mit diesem Gesetz umsetzen wollen, ist die stärkere Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken im Risikomanagement der Banken. Gute Unternehmenssteuerung bedeutet eben heute auch, Klimarisiken, soziale Risiken oder auch Governance-Fragen mitzudenken, mit einzupreisen; denn diese Faktoren wirken sich längst ganz konkret auf die Stabilität von Banken aus, etwa was Kreditausfälle oder was Wertverluste angeht. Die neuen Vorgaben wollen wir dabei bewusst verhältnismäßig ausgestalten; das trägt den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Institute Rechnung.
Für uns als SPD ist deshalb klar: Finanzmarktregulierung ist kein Selbstzweck. Sie soll Menschen, Arbeitsplätze und Ersparnisse schützen und Investitionen in die Zukunft ermöglichen. Wir freuen uns deshalb auf die weitere Beratung zu diesem Antrag, bei dem wir den klaren Anspruch haben, europäische Vorgaben sachgerecht umzusetzen.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.