Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Schraps, bleiben wir erst mal bei der Realität. Ich musste Ihnen ja eben schon Geografienachhilfe geben. Zunächst mal gebe ich Ihnen juristisch-geschichtliche Nachhilfe.
Mitnichten sind die erste, die zweite Strophe dieses Liedes verboten. Das ist der eine Kontext.
Zweitens. Bleiben Sie bei der Wahrheit, dass wir dort als Gäste waren und es eine Geste der Gastgeber war; so habe ich es auch beschrieben.
– Nein. Ich erkläre das mal, das ist vielleicht ganz gut, damit Sie mal ein bisschen runterkommen
und sich vielleicht auch mal mit der Geschichte auseinandersetzen.
Dann darf ich Sie vielleicht mal daran erinnern: Wenn alles – und das ist das Tragische bei Ihrer Geisteshaltung –, was in diesen schrecklichen zwölf Jahren geschehen ist oder benutzt worden ist, verboten würde,
dann dürfen wir das BGB nicht mehr anwenden, Sie dürften die Wegzugsteuer nicht mehr erheben.
– Lassen Sie mich doch aussprechen! – Diese Hymne ist am 26. August 1841 komponiert worden.
Ich finde es schon ein bisschen – –
Danke.
Danke. – Und da muss man auch an dieser Stelle die Kirche im Dorf lassen. Kennen Sie das? Wenn Sie Ihrer Frau oder Ihrem Mann sagen: „Mein Gott, du bist das Größte und das Beste auf der Welt für mich“, machen Sie nicht andere Frauen oder Männer schlecht, sondern Sie drücken einer Person oder einem Land oder einer Institution Ihre Treue aus.
Und genau das hat Hoffmann von Fallersleben, als er am 26. August 1841 das „Lied der Deutschen“ verfasste – das sollten Sie sich vielleicht mal hinter die Ohren schreiben –,
mit diesen Zeilen zum Ausdruck bringen wollen. Nichts anderes. Das versteht man sogar im Ausland, sogar bei den Amerikanern.
Und wenn Sie Herrn Trump oder die Republikaner in die Nähe dessen rücken wollen, was Sie eben angedeutet haben, dann ist mir um die Außenpolitik dieses Landes, um die Zukunft dieses Landes wirklich bange.
Kommen Sie einfach mal runter, befassen Sie sich mit den Fakten und dann klappt das vielleicht auch.
Danke schön.