Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine klare politische Entscheidung getroffen. Dort heißt es ausdrücklich:
„Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe. Wir werden eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz umsetzen.“
Das ist unser Arbeitsauftrag, und dazu brauchen wir keine Ermahnungen oder Hilfestellungen von der AfD.
Sie wissen das. Ihr Antrag ist nichts anderes als populistische Propaganda, wenn unter anderem eine dauerhafte, einkommensersetzende Familienleistung weit über dem bisherigen Systemrahmen hinaus gefordert wird.
Meine Damen und Herren, in Deutschland gibt es rund 3,6 Millionen Selbstständige. Unsere Wirtschaft basiert auf Selbstständigkeit. Aber nur etwa ein Drittel von ihnen sind Frauen. Das ist kein Zufall. Viele Frauen wägen sehr genau ab, ob Selbstständigkeit und Familiengründung überhaupt miteinander vereinbar sind; denn naturgegeben kommt der Zeitpunkt der Entscheidung für oder gegen ein Kind oft nicht lange nach der Existenzgründung.
Es sind mutige Unternehmerinnen, über die wir hier reden: Frauen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb leiten, ein Restaurant oder einen Friseursalon führen, Frauen, die in eigener Praxis als Physiotherapeutin arbeiten oder mit innovativen Ideen den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben. Sie alle übernehmen Verantwortung, schaffen Wertschöpfung und oft auch Arbeitsplätze.
Und dann geht es bei ihnen plötzlich nicht mehr um Märkte, neue Aufträge oder Investitionen, sondern um eine existenzielle Frage: Kann ich ein Kind bekommen, ohne meine wirtschaftliche Grundlage zu verlieren, ohne Mitarbeitende zu entlassen und Dienstleistungen nicht mehr anbieten zu können? Insbesondere bei körpernahen Betreuungsberufen kommt es dann meist früh zum Betriebsstillstand. Für angestellte Frauen sind diese Fragen gesetzlich beantwortet, für selbstständige Frauen bis heute nicht.
Selbstständige Frauen haben, anders als Arbeitnehmerinnen, keinen gesetzlichen Mutterschutz. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten sie während der Mutterschutzfristen zwar Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, aber nur, wenn sie sich entsprechend abgesichert haben. Eine Absicherung während der Schwangerschaft außerhalb dieser Fristen gibt es nicht. In der privaten Krankenversicherung gilt Ähnliches. Wer keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, bleibt ungeschützt, und auch hier greift der Schutz nur eingeschränkt.
Nach der Geburt besteht Anspruch auf Elterngeld. Doch auch hier zeigt sich eine erhebliche Schieflage. Die Bemessungsgrundlage ist nicht wie bei Angestellten das letzte Jahr vor der Geburt – die letzten zwölf Monate –, sondern der letzte steuerliche Veranlagungszeitraum. Zudem werden sämtliche Zahlungseingänge aus der Selbstständigkeit auf das Elterngeld angerechnet, unabhängig davon, wann die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wer nach der Geburt für zuvor geleistete Arbeit bezahlt wird, verliert Elterngeldansprüche.
Viele selbstständige Frauen arbeiten aus wirtschaftlichem Zwang bis kurz vor der Geburt weiter; denn auch ihre Fixkosten laufen weiter. Betriebe lassen sich nicht pausieren. Betriebsausfallversicherungen greifen regelmäßig nicht bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Betroffene ihre Absicherungsmöglichkeiten gar nicht kennen. Auch hier hat der Staat eine Verantwortung durch Information und Aufklärung.
Die Folgen sind empirisch belegt. Daten des Sozio-oekonomischen Panels zeigen: Ein Jahr nach der Geburt eines Kindes sind nur noch 67 Prozent der soloselbstständigen Frauen weiterhin selbstständig, fast jede fünfte scheidet vollständig aus dem Erwerbsleben aus, weitere wechseln in abhängige Beschäftigung. Das ist kein individuelles Scheitern, das ist ein struktureller Verlust an Unternehmertum, an Arbeitsplätzen und an wirtschaftlicher Dynamik und damit ein Problem für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Seien wir ehrlich: Der Weg in einen besseren Schutz ist anspruchsvoll. Das Umlageverfahren für Beschäftigte lässt sich nicht eins zu eins übertragen. Eine zusätzliche finanzielle Belastung darf Unternehmertum nicht bestrafen. Deshalb braucht es tragfähige, differenzierte Lösungen.
Die aktuelle Diskussion zeigt: Die Bereitschaft dazu ist vorhanden. Umfragen belegen eine deutliche Zustimmung selbstständiger Frauen zu einer umlagefinanzierten Absicherung. Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Absicherung mit moderaten Beiträgen realisierbar wäre. Die Bundesfamilienministerin hat angekündigt, 2026 einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Dass sie zugleich offen benennt, dass die Umsetzung komplex ist, ist kein Zeichen von Zögern, sondern von Verantwortung.
Zum Antrag der AfD ist deshalb nüchtern festzuhalten: Wer dieses Thema ernsthaft lösen will, braucht belastbare Konzepte, keine wohlklingenden Überschriften.
Meine Damen und Herren, Mutterschaft darf niemals zu einem Pleiterisiko werden. Dies wollen wir sicherstellen, und genau daran arbeitet diese Bundesregierung.
Vielen Dank.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Sandra Stein das Wort erteilen.