Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Wenn ein Gesetzentwurf so dermaßen lächerlich und schwachsinnig ist, dass selbst der Karnevalsverein oben auf der Tribüne sagt: „Diesen Schwachsinn wollen wir uns nicht entgehen lassen“, dann ist eigentlich schon alles gesagt. Schön, dass ihr da seid. Helau!
Meine Damen und Herren, wer das regierungsinterne Fiasko um die Bürgergeldreform verfolgt hat, den wird es kaum wundern, dass im betreffenden Reformgesetz Folgendes zu lesen ist:
„Voraussetzung – auch für die Wirkung dieses Gesetzentwurfes – ist und bleibt […] eine konjunkturelle Belebung, die die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes erhöht und die Beschäftigungschancen von Leistungsbeziehenden spürbar verbessert.“
Zitat Ende.
Soll heißen: Bleibt die konjunkturelle Belebung aus, ist das Gesetz für die Katz. Also kurzum: Das Gesetz ist seinem eigenen Wortlaut zufolge für die Katz. Denn, Frau Ministerin Bas, wollen Sie uns hier tatsächlich weismachen, dass – entgegen allen Wirtschaftsprognosen – infolge der von dieser Bundesregierung verschuldeten exorbitant hohen Energiepreise mit dem Verlust von bis zu 15 000 Industriearbeitsplätzen pro Monat und dem Zusammenbruch ganzer Industriezweige die konjunkturelle Belebung eintreten wird, von der Sie hier fabulieren? Ich sage Ihnen: Die Ihrem Gesetz beigemessene Zielsetzung kann Ihrer eigenen desaströsen Wirtschaftspolitik zufolge nicht eintreten.
Es freut mich sehr, dass wir endlich mal einen Gesetzentwurf in der Hand halten, in dessen Wortlaut selbst nachzulesen ist, dass das betreffende Gesetz nichts anderes ist als der berühmte Schuss in den Ofen.
Danke für diese Aufrichtigkeit. Das hätte ich mir in den letzten Monaten mal gewünscht.
Aber wo sich ein Gesetzentwurf in puncto Zwecktauglichkeit schon in seiner Begründung de facto selbst als schwachsinnig bezeichnet, was soll da für den Gesetzesinhalt selbst anderes gelten? Da sollen Leistungsempfänger bei Verstoß gegen ihre Mitwirkungspflicht durch eine Verschärfung der Sanktionen per Verwaltungsakt zur Einhaltung veranlasst werden, und im selben Atemzug zeigt nicht irgendwer, nein, der Urheber des Gesetzes selbst auf, dass die Sanktionen nicht verhängt werden sollen, wenn der Betroffene psychisch beeinträchtigt ist oder – ich zitiere wörtlich – „sich anstrengt und mitwirkt“. Wonach diese Anstrengung und Mitwirkung bemessen werden sollen, steht irgendwo in den Sternen, aber nirgends im Gesetz.
Kurzum: Man simuliere mal kurz den Reumütigen, den Bemühten oder den psychisch Kranken, und ruckzuck ist die Sanktion wieder vom Tisch. Was für eine gesetzgeberische Meisterleistung!
Wie viele Schlupflöcher die internen Weisungen der Jobcenter noch aufweisen werden, darauf dürfen wir alle mal gespannt sein; denn auch hierzu findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf kein Wort.
Darüber hinaus sollen Leistungsempfänger verpflichtet sein, die Kosten der Unterkunft zu begrenzen oder den Vermieter im Falle überzogener Mietpreise zu rügen – als ob sie das so ohne Weiteres könnten und täten. Welche Sanktionen im Fall der Zuwiderhandlung drohen, beantwortet das Gesetz ebenfalls nicht, vielleicht weil es die Sanktionen gar nicht geben soll.
Des Weiteren soll die Karenzzeit beim Schonvermögen in ihrer bisherigen Form gestrichen werden, und anstatt es an halbwegs konturenhafte Tatbestände zu knüpfen, wird das Schonvermögen nach Alterskohorten gestaffelt, ohne dass irgendein sachlicher Grund dafür ersichtlich ist.
Zudem sollen Mitarbeiter der Jobcenter angehalten sein, Anhaltspunkte für vorsätzliche Schwarzarbeit an die zuständigen Behörden zu melden – als ob es diese Pflicht nicht schon seit 2025 gäbe.
Wenn schon – Stand heute – ein Jobcentermitarbeiter 300 Bedarfsgemeinschaften betreuen darf, deren Angehörige er bisweilen seit über fünf Jahren nicht mehr gesehen hat, dann überlasse ich es mal Ihrer Fantasie, von welchem Erfolg dieses Unterfangen getragen sein wird.
Im Übrigen erschöpft sich das Gesetz in nichts anderem als Absichtsbekundungen und Worthülsen ohne greifbare Regelungssubstanz und Kann- oder Sollbestimmungen, wo eine gebundene Entscheidung längst erforderlich wäre.
Aber damit leider nicht genug. Was sagt denn der vorliegende Gesetzentwurf zu den eigentlichen Gründen der Kostenexplosion, die Sie doch angeblich beseitigen möchten? Was sagt dieser Gesetzentwurf dazu, dass derzeit 2,5 Millionen Ausländer 47,7 Prozent – also fast die Hälfte – aller Bürgergeldempfänger stellen, während die Zahl der ALG II beziehenden Ausländer im Jahr 2018 noch bei 1,1 Millionen Personen lag, also weniger als der Hälfte des heutigen Standes?
Was sagt denn der vorliegende Gesetzentwurf dazu, dass aktuell über 52 Prozent der Syrer und über 46 Prozent der Afghanen – insgesamt mehr als 700 000 Personen – Bürgergeld beziehen,
obwohl für sie längst kein Asylgrund mehr besteht?
Was sagt denn der vorliegende Gesetzentwurf dazu, dass diese Umstände maßgeblich dazu beigetragen haben, dass im Jahr 2026 55 Milliarden Euro – also fast ein Zehntel des gesamten Bundeshaushalts – für das Bürgergeld draufgehen, wo das ALG II im Jahr 2014 noch 32 Milliarden Euro kostete? Schlicht und ergreifend nichts, kein einziges Wort!
Wo Sie die Eindämmung der Kostenexplosion vollmundig zum Ziel dieses Gesetzes erklärt haben, aber dabei den rosa Elefanten im Raum nicht einmal ansatzweise benennen, da glauben Sie tatsächlich, dem Problem durch das Eröffnen von Nebenkriegsschauplätzen begegnen zu können, beispielsweise indem Sie Mütter von einjährigen Kindern zur Arbeit heranziehen wollen.
Meine Damen und Herren, Ihr Gesetzentwurf ist ein Possenspielchen, der untaugliche Versuch der CDU, gegenüber der eigenen Wählerklientel eine Reform vorzutäuschen, die es bei näherer Betrachtung des Gesetzes überhaupt nicht gibt, weil die SPD sie gar nicht will.
Dass ein solcher regelungstechnischer Rohrkrepierer abzulehnen ist, versteht sich ja wohl von selbst.
Wo Ihr Gesetzentwurf nichts anderes ist als ein zahnloser Papiertiger, der das Papier nicht wert ist, auf dem er steht, da setzen wir mit einem Reformkonzept an, welches diese Bezeichnung auch tatsächlich verdient.
Erstens. Wo innerhalb Ihres Gesetzentwurfes eine vermeintliche Verschärfung der Sanktionen lediglich simuliert, aber in der Praxis keineswegs durchgesetzt wird, werden durch die aktivierende Grundsicherung Leistungsempfänger zur Aufnahme einer gemeinnützigen Bürgerarbeit tatsächlich und nicht nur vorgeblich verpflichtet.
Zweitens. Da, wo die eigentliche Kernproblematik – nämlich die nach wie vor ungezügelte Massenmigration, die die deutschen Sozialsysteme belastet – innerhalb Ihres Gesetzentwurfs nicht einmal ansatzweise angesprochen, geschweige denn gelöst wird, formulieren wir klare, einschränkende Zugangskriterien für ausländische Staatsbürger: fünf bzw. zehn Jahre existenzsichernde Erwerbstätigkeit auf Basis eines legalen Aufenthalts und eine Deckelung der maximalen Bezugsdauer auf fünf Jahre.
Drittens. Da, wo die als erwerbsfähig geltenden Leistungsempfänger im SGB II falsch verortet sind, weil sie de facto nicht erwerbsfähig sind, werden sie ins SGB XII übergeleitet.
Ich sage es Ihnen gerne: Lehnen Sie unseren Antrag ab! Der Wähler in diesem Land sieht es und quittiert es, sobald er den Wahlzettel vor sich sieht.
Ich danke Ihnen.