Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um das vom Vorredner Gesagte zusammenzufassen: Früher war alles besser, auch die Zukunft. – Mit dieser Mentalität kann sich die Bundeswehr erst recht nichts kaufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach vielen Detailverhandlungen präsentieren wir heute das Ergebnis, wie wir die Bundeswehr besser aufstellen wollen bei der Ausrüstung, beim Bauen und bei der Instandhaltung. Ich glaube, wenn man im Plenum des Deutschen Bundestages redet, muss man auch die Notwendigkeit des Gesetzes noch mal hervorheben. Es geht darum, dass bei der Beschaffung, bei der Ausrüstung und bei den Bauten nicht alles zur Geduldsprobe wird, sondern dass auch vorhandenes Gerät schnell einsatzfähig gemacht, aber auch gehalten wird.
Die Beschleunigung, die durch dieses Fachgesetz eintritt, verändert das deutsche und europäische Vergaberecht grundlegend. Damit passt es sich auch den Herausforderungen unserer Zeit und unserer Verteidigungsbereitschaft an; denn Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit sind keine Selbstverständlichkeit. Sie entstehen durch gute Vorbereitung. Gute Vorbereitung braucht Entscheidung, Verantwortung, aber auch die Abwägung durch den Deutschen Bundestag. Diese Vorbereitungen für unsere Sicherheit in diesem Land treffen wir heute mit diesem Gesetz.
Wir entscheiden uns in der Abwägung für mehr Schnelligkeit, für kürzere Verfahren zugunsten der Bundeswehr und zugunsten unserer Soldatinnen und Soldaten. Wir weichen damit vom gewohnten jahrzehntelangen europäischen und deutschen Vergaberecht aus konfliktfreien und friedlichen Zeiten ab, indem wir die Ausnahmeregelung von Artikel 346 AEUV nutzen für deutsche, aber auch europäische Sicherheitsinteressen, für die technologische Selbstständigkeit unseres Landes, aber auch dafür, Sorge zu tragen, die Schlüsseltechnologien zu erhalten. Wir weichen von der Bundeshaushaltsordnung ab, wenn dadurch die verteidigungsindustrielle Leistungsfähigkeit unseres Landes und damit insbesondere unsere ureigenen Lieferketten in unserem Land gestärkt werden.
Bei den IT-Systemen stellen wir das Ganze auf ein neues Fundament von Updates über Upgrades. Wichtig ist, dass wir auch den Widerstreit von erneuerbaren Energien – sprich: Windkraftanlagen – und Bundeswehranlagen vor allen Dingen ausgewogen auflösen. Es muss zunächst eine erhebliche Funktionsstörung vorliegen, damit man dafür Sorge trägt, und zwar gutachtlich festgestellt, wissenschaftlich mit einer Studie belegt. Erst wenn diese Voraussetzungen eintreten, kann die Bundeswehr auch Windkraftanlagen widersprechen. Ich finde, das ist ein ausgewogener Kompromiss, mit dem wir die Verteidigungsfähigkeit ganz klar in den Mittelpunkt stellen, aber auch die erneuerbaren Energien in unserem Land nicht unter den Scheffel stellen.
Kurzum: Das ist kein Gesetz, das wir machen wollten, sondern es ist ein Gesetz, das wir machen mussten; denn so zeigen wir als Deutscher Bundestag und wir als Abgeordnete, dass wir als parlamentarischer und demokratischer Rechtsstaat unsere Parlamentsarmee auf die Herausforderungen ihrer Zeit einstellen, ihre Einsatzfähigkeit, ihre Einsatzbereitschaft und Handlungsbereitschaft schneller auch gesetzlich herbeiführen können –
Vielen Dank.
– und dies auch wollen, wenn dies die Herausforderungen gebieten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Julian Joswig für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.