Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Scheinbar einseitige Medienberichterstattung vor der Wahl, Probleme bei der Anreise zu Parteitagen und die Wiederholung von Kandidatenaufstellungen – genau das waren Punkte der Einsprüche in der letzten Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, zu denen uns heute hier die Beschlussempfehlung vorliegt.
Von den rund 1 040 Einsprüchen, die es gegen die Bundestagswahl gab, sind jetzt insgesamt 30 in dieser Beschlussempfehlung, die allesamt auch wichtige Hinweise geben. Aber sie alle gaben keine Hinweise auf Fehler bei der konkreten Durchführung der Wahl. Genau das ist aber die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses: immer zu gucken, ob es wirklich konkrete Fehler bei der Wahl gab, und diesen nachzugehen. Das ist in diesem Fall nicht so gewesen.
Ich möchte mich bei all denen, die hier Einsprüche eingelegt haben, über die wir entschieden haben, auch noch mal herzlich bedanken. Denn wirklich alles, was Ihnen auffällt, jede Unstimmigkeit ist ärgerlich und muss für uns Ansporn sein, besser zu werden. Und ich finde, es ist auch unsere Aufgabe, mit unserer gründlichen Arbeit im Wahlprüfungsausschuss Wahlverschwörungsnarrativen wirklich immer wieder klar entgegenzutreten.
Aber, liebe Union, ich bin doch ziemlich verwundert – das muss ich offen sagen –, dass Sie diesen Punkt hier heute zur Debatte angemeldet haben – nicht aus dem Grund, den Menschen zu danken, die sich an uns gewandt haben, oder die Arbeit des Ausschusses zu würdigen, sondern um hier eine Wahlrechtsdiskussion loszutreten. Ich muss sagen: Ich finde, das ist die völlig falsche Form.
Wir als Ausschuss haben bei der Prüfung genau dieses Einspruchs eindeutig festgestellt, dass die Wahl auf der Grundlage geltenden Rechts ordnungsgemäß stattgefunden hat. Sie können es ungerecht finden, dass einige Wahlkreise jetzt keine direkt gewählten Abgeordneten hier in den Bundestag entsenden konnten, insbesondere von der CDU/CSU. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin froh, dass wir letzte Legislatur das Wahlrecht reformiert haben und damit den Bundestag dauerhaft verkleinert haben.
Und ich muss auch ganz ehrlich sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass das Wahlrecht so verfassungskonform ist. Und wenn Sie damit nicht zufrieden sind, dann machen Sie bitte konkrete Vorschläge zu einer neuen Reform. Überzeugen Sie uns! Nehmen Sie uns gern auch mit in Ihre Arbeitsgruppe, die dazu arbeitet.
Wir haben letzte Legislatur auch mit Ihnen zusammen diskutiert, als die Vorschläge für die Reform erarbeitet wurden.
Es ist für uns nicht verständlich, warum wir hier nicht miteinbezogen werden.
Ich kann sagen: Für uns als Grüne ist klar: Wir sind froh, dass dieser Bundestag nicht mehr ins Unendliche wachsen kann
und dass wir ein verfassungskonformes Wahlrecht haben, das die Mehrheit in diesem Land auf der Grundlage der Zweitstimmen wirklich abbildet.
Deshalb möchte ich Sie bitten: Nutzen Sie diesen TOP, die Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses, hier nicht zum Rumnölen über Ihre Unzufriedenheit, sondern lieber dafür, die Ausschussarbeit, die konstruktive Arbeit, die dort fraktionsübergreifend stattfindet, zum Schutze der Demokratie auch wirklich zu würdigen!
Vielen Dank.