Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die europäische Informationsaustauschrichtlinie um, und damit stärken wir die europäische Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr und bei der Strafverfolgung. Es ist kein Geheimnis: Die Kriminalität im 21. Jahrhundert macht nicht an Ländergrenzen halt. Deswegen müssen unsere Polizei und Strafverfolgungsbehörden eben eng, effizient, aber auch nach klaren Regeln mit den europäischen Partnern zusammenarbeiten, und das ist unser Ziel mit diesem Gesetzentwurf.
Die europäische Zusammenarbeit ist für die Polizeiarbeit schon heute von ganz zentraler Bedeutung. Wir tauschen jährlich circa 250 000 Nachrichten mit unseren Partnern in Europa aus; Tendenz steigend. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie entstehen nun verbindliche Mindeststandards. Wir stellen sicher, dass Informationen zeitnah und über sichere Kanäle bereitgestellt werden. Dabei ist die Benennung nationaler Kontaktstellen ein ganz zentrales Element. Diese sind rund um die Uhr erreichbar. Sie sollen Informationsersuchen innerhalb von sieben Tagen erledigen, in dringenden Fällen sogar innerhalb von wenigen Stunden. Für Deutschland wird diese Aufgabe das Bundeskriminalamt übernehmen. Zudem werden Informationspflichten eingeführt. Informationen müssen künftig initiativ bereitgestellt werden, wenn sie für einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von Bedeutung und relevant sind. Das betrifft schwere Straftaten – um es klar zu sagen – im Bereich des Terrorismus, der Organisierten Kriminalität oder des Drogenhandels. Das ist ein wichtiger Baustein für eine leistungsfähige, funktionierende europäische Sicherheitsarchitektur. Außerdem schreiben wir den Einsatz des sicheren Kommunikationskanals SIENA als Standard fest. Das schafft Effizienz, klare Kommunikationswege und einen verbindlichen Sicherheitsstandard beim Datenaustausch. Diesen Kommunikationskanal haben wir schon; der hat sich in der Praxis bewährt. Allein im Bereich der Geldautomatensprengungen tauschen wir mehrere Tausend Einzelnachrichten im Jahr mit unseren europäischen Partnern aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD – Herr Fiedler hat es angesprochen –, ich frage mich: Wie kann man nur gegen bessere Informationspflichten, gegen klare Zuständigkeiten zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und zur Bekämpfung terroristischer Gefahren in Deutschland stimmen? Erklären Sie das mal bitte den Bürgern, die zu schützen ja unsere gemeinsame Aufgabe hier im Parlament ist.
Herr Lensing, Sie sind Polizist; Herr Fiedler hat es angesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen: Jeder Kriminalbeamte in Deutschland wird über Ihre heutigen Ausführungen mit dem Kopf schütteln. Was die AfD hier macht, hat nichts mit sicherheitspolitischer Kompetenz zu tun, und das sollen die Menschen auch wissen, wenn wir heute über dieses Gesetz debattieren.
Herr Staatssekretär, Sie müssen zum Ende kommen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Bedauerlich ist, dass das Gesetz in der letzten Legislaturperiode durch das Ampel-Aus nicht beschlossen werden konnte; deshalb sollten wir es jetzt erfolgreich zum Abschluss führen.
Vielen Dank.