Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss gestehen: Ich stehe noch sehr unter dem Eindruck des laut, aber vollkommen wirr vorgetragenen Redebeitrags meines Vorredners.
Ich darf damit beginnen, mich bei unserem Koalitionspartner für die gute Zusammenarbeit und beim Bundesjustizministerium für die sorgfältige Vorbereitung zu bedanken.
Um es einzuordnen – Kollegin Wegge hat es bereits gesagt –: Wir beraten heute abschließend drei Gesetzentwürfe. Das ist sicherheitspolitisch hoch relevant. Vor uns liegt ein sich insgesamt aus diesen drei Gesetzentwürfen ergebendes rechtsstaatlich fundiertes Regelungskonzept. Es geht um Terrorismusbekämpfung. Wir wollen mehr Sicherheit durch einen handlungsfähigen, rechtsstaatlich verankerten und europäisch vernetzten Rechtsrahmen. Wie erreichen wir das? Wir setzen europäische Richtlinien und die E-Evidence-Verordnung um. Wozu dient das? Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union wird deutlich verbessert. Direkt bei Diensteanbietern und in anderen Mitgliedstaaten können elektronische Beweismittel angefordert werden. Diese elektronischen Beweismittel sind relativ umfassend. Das heißt, sie umfassen digitale Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Meine Damen und Herren, das brauchen wir.
Das Ganze ist, damit es stabil bleibt und dauerhaft umsetzbar ist, an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Darüber hinaus – das ist mir wichtig – kann es sein, dass in Einzelfällen weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, beispielsweise der Richtervorbehalt und weiter gehende Unterrichtungspflichten. Dieses Instrumentarium ist scharf und wirkt gezielt, ist aber rechtsstaatlich stabil abgesichert.
Wir treten mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung Terrorismus vorbereitenden Handlungen, die oftmals sehr stark digitalisiert sowie international und arbeitsteilig organisiert sind, frühzeitig entgegen und versetzen bei bereits erkennbaren Vorbereitungshandlungen die Verfolgungs- und Ermittlungsbehörden in die Lage, einzuschreiten. Wir haben einerseits die Ermittlungsbefugnisse und andererseits die Möglichkeiten des Austauschs der gewonnenen Informationen im Blick.
Schließlich – damit runden wir es ab – komme ich zum Eurojust-Gesetz. Eurojust ist das zentrale Scharnier der justiziellen Zusammenarbeit in Europa – enorm wichtig und von zentraler Bedeutung.
Ich will mit einer Zusammenfassung dieses weitgehend unumstrittenen Gesetzespakets zum Abschluss kommen. Worum geht es insgesamt? Die europäischen Sicherungs- und Herausgabeanordnungen liefern die Beweismittel. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung definiert die strafrechtliche Reichweite, und das geänderte Eurojust-Gesetz sorgt für die koordinierte europäische Zusammenarbeit. Das hat diese Regierungskoalition ganz schnell und wirkungsvoll hingekriegt. Wir bedanken uns noch mal für die hervorragende Zusammenarbeit beim Koalitionspartner und beim Ministerium sowie für die überwiegend sachliche Behandlung im zuständigen Rechtsausschuss.
Vielen Dank.
Ich darf Dr. Lena Gumnior von Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.