Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir wieder zurück zum Verkehrsrecht. Wir sprechen heute über ein Gesetz, welches einen grundlegenden Modernisierungsschub für unser Straßenverkehrsrecht bedeutet. Mit dem Gesetz schaffen wir in vielerlei Hinsicht Grundlagen für Digitalisierung, Grundlagen für Innovation und damit Grundlagen für Erleichterungen im Verkehrsbereich.
Ich will zwei Themen aus dem Änderungsgesetz näher beleuchten. Diese Gesetzesänderung setzt – Herr Reichardt hat es angesprochen – unter anderem beim widerrechtlichen Handel mit Punkten in Flensburg ein klares Signal. Meine Damen und Herren, wer Verkehrsverstöße begeht, soll sich künftig nicht mehr so einfach von den Punkten freikaufen können. Verkehrssicherheit darf kein Geschäftsmodell sein. Mit hohen Bußgeldern gegen solche Praktiken schützen wir künftig die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates und sorgen damit für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.
Ein weiteres Thema ist die Anpassung der Begrifflichkeiten wie hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen an europäische Standards. Damit wird auch die rechtliche Grundlage für Mobilität der Zukunft in unserem Land, insbesondere für automatisiertes und autonomes Fahren, gelegt.
In meinem Wahlkreis in Bad Birnbach startete bereits 2017 der erste autonom fahrende Bus Deutschlands – ein riesiges Medienecho, Sie können es sich sicherlich vorstellen –, inzwischen aber ist dieses Projekt leider eingestellt. Das Pilotprojekt in Bad Birnbach hat auf der einen Seite eindrucksvoll gezeigt, wie autonomes Fahren, autonome Shuttlebusse den öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum sinnvoll ergänzen können. Jedoch musste auf der anderen Seite in dieser Pilotphase im Bus immer noch ein Fahrbegleiter mitfahren. Mit dieser Gesetzesänderung wollen wir dem Innovationsstandort Deutschland für autonomes Fahren kräftigen Schub verleihen, damit Projekte wie in Bad Birnbach in absehbarer Zeit vollständig autonom, ohne Begleitpersonal und damit wirtschaftlich betrieben werden können.
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion gestatten?
Nein. – Dies wäre gerade dort, wo klassische Linienverkehre an ihre Grenzen stoßen, eine sehr gute, eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV.
Abschließend will ich Ihnen sagen: Dieses Änderungsgesetz ist ein wichtiger Baustein für eine moderne, für eine digitale und damit für eine zukunftssichere Verkehrspolitik. Ich freue mich auf die Beratungen im Verkehrsausschuss.
Herzlichen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich Alexander Arpaschi das Wort erteilen.