Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sogenannte Schrottimmobilien sind kein Randproblem, sie sind ein Alarmsignal für unsere Städte, für ganze Quartiere und Nachbarschaften und nicht zuletzt – es wurde gerade angesprochen – für das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Wer durch das Ruhrgebiet geht, sieht, was das konkret bedeutet. Der Weiße Riese in Duisburg ist dafür zum traurigen Symbol geworden. Aber auch außerhalb des Ruhrgebiets, etwa in der Groner Landstraße in Göttingen, zeigt sich dasselbe Muster: jahrelange Verwahrlosung, soziale Verdrängung und am Ende das Gefühl vieler Menschen, dass der Staat einfach nur wegschaut. Genau dieses Gefühl dürfen wir nicht zulassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zu den Begrifflichkeiten, lieber Kollege Kießling, müsste man mal ins Gespräch kommen. Ich empfehle einen Blick nach Herne. Meine Stadtverwaltung unterscheidet zwischen Risiko- und Problemimmobilien. Sie führte ein Scoringsystem ein, was den Gegenstand rechtssicherer machte, und entwickelt dezernatsübergreifende Strategien, von der Baubehörde bis zum Sozialdezernat. Es geht hier schließlich nicht nur um Gebäude. Am Ende geht es hier auch um Menschen.
Deshalb war es richtig und überfällig, dass der Koalitionsvertrag von SPD und Union das Thema Problemimmobilien ausdrücklich aufgreift. Kommunen brauchen mehr Möglichkeiten, um gegen Verwahrlosung, spekulativen Leerstand und verantwortungsloses Eigentum vorzugehen. Es geht um gute Nachbarschaften, um stabile Quartiere und um starke Städte.
Eines will ich klar sagen: Diese Debatte kommt nicht aus dem Elfenbeinturm. Sie kommt aus der kommunalen Praxis, vor allem aus Städten, die seit Jahren mit den Folgen kämpfen: aus Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Essen, Hagen oder auch meiner Heimatstadt Herne. Diese Debatte kommt aus Städten mit SPD- und auch CDU-Oberbürgermeisterinnen und -Oberbürgermeistern, die immer gesagt haben: „Gebt uns endlich die Instrumente, die wir brauchen!“ Das haben sie auch in einem gemeinsamen Brief Ende des letzten Jahres unterstrichen. Auch Bärbel Bas hat als Sozialministerin und nicht zuletzt auch als Duisburgerin diesen Austausch mit den Kommunen gesucht und vorangetrieben. Das zeigt: Die Realität vor Ort ist der Maßstab für unsere Entscheidungen hier im Bundestag.
Deswegen sage ich deutlich: Die Vorschläge der Linken greifen zu kurz. Ein pauschales Abrissverbot beispielsweise für intakte Gebäude mag gut klingen, hilft aber in der Praxis oft nicht weiter. Es gibt Fälle, in denen Abriss und Neubau absolut sinnvoll, ja sogar geboten sind – aus städtebaulichen und aus Sicherheitsgründen. Ein starres Verbot hilft weder den Kommunen noch den Menschen, die dort leben.
Der Antrag der Grünen setzt an einem wichtigen Punkt an: am kommunalen Vorkaufsrecht. Ja, dieses Instrument ist wichtig. Ja, wir kämpfen seit Jahren für seine Stärkung. Das ist auch kein Sozialismus durch die Hintertür,
sondern die Selbstbehauptung des Rechtsstaats gegen verantwortungslose und häufig kriminelle Geschäftsmodelle.
Aber wir müssen ehrlich sein: Ein starkes Vorkaufsrecht allein löst das Problem nicht. Denn was nützt ein Recht, wenn die Kommune es sich nicht leisten kann? Wenn Städte vor der Wahl stehen, entweder eine Schule zu sanieren oder eine Problemimmobilie zu kaufen, dann bleibt jedes Eingriffsrecht ein Papiertiger. Genau deshalb ist es richtig, dass wir die Mittel der Städtebauförderung bis 2029 verdoppeln und auf einen Rekordwert von über 1,5 Milliarden Euro heben. Dieses Geld können die betroffenen Kommunen auch einsetzen, um Problemimmobilien zu sichern, zu sanieren und neu zu entwickeln. Durch die Städtebauförderung können Städte und Quartiere widerstandsfähig gegen die Entstehung neuer Problemimmobilien gemacht werden.
Genauso wichtig sind stärkere Eingriffsrechte, schnellere Verfahren, niedrigere Hürden, wirksamere Sanktionen. Wer jahrelang Miete kassiert, aber nicht investiert, wer Wohnraum verkommen lässt und Menschen gefährdet, darf sich nicht länger hinter Bürokratie und endlosen Rechtswegen verstecken.
Deshalb haben wir bereits in der letzten Wahlperiode unter SPD-Führung ein Gesetz gegen missbräuchliche Ersteigerungen von Schrottimmobilien auf den Weg gebracht. Und deswegen meine Bitte an Länder und Kommunen: Nutzen Sie die Möglichkeit der gerichtlichen Verwaltung bei solchen Fällen!
Meine Damen und Herren, Problemimmobilien sind das Ergebnis falscher oder fehlender Regeln. Wenn wir Quartiere stabilisieren, Nachbarschaften schützen und Städte stärken wollen, dann müssen wir den Kommunen vertrauen und sie ausstatten. Der Koalitionsvertrag weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, ihn mutig umzusetzen.
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses Ende des letzten Jahres haben den Willen von SPD und Union unterstrichen, hier große Schritte nach vorne zu gehen. Die anstehende Novelle des Baugesetzbuchs ist der richtige Ort, um das Thema Problemimmobilien entschlossen und ganzheitlich anzugehen und damit Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Linken und Grünen, wir lehnen Ihre heutigen Vorstöße ab. Gehen Sie jedoch den beschriebenen Weg mit uns mit! Daran, dass Sie es ernst meinen, habe ich in der Tat keinen Zweifel. Denn es gibt hier in diesem Haus nur eine politische Kraft, die von verwahrlosten Quartieren und staatlicher Ohnmacht profitiert. Ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, den früheren Pressesprecher der AfD, Herrn Lüth, von 2020 zitieren: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“
Die Koalition will das Gegenteil. Sie will dieses Land voranbringen. Lassen Sie uns deswegen zeigen: Der Staat kann handeln, auch und gerade bei offensichtlichem Missbrauch, wie Problemimmobilien – für die Menschen, für unsere Städte, für den Zusammenhalt.
Vielen Dank und Glück auf!
Vielen Dank. – Ich erteile als Nächster das Wort Katalin Gennburg für die Fraktion Die Linke.