Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schließen Sie mit mir gemeinsam die Augen, und begeben Sie sich mit mir gemeinsam gedanklich auf eine Reise durch Deutschland. Jedem von uns werden mindestens eine – wohl eher mehrere – verwaiste Immobilie, leere Schaufenster oder Industrieanlagen in den Sinn kommen. Wir haben sie alle in unseren Wahlkreisen: die Leerstände bzw., wie hier im vorliegenden Antrag genannt, die sogenannten Schrottimmobilien.
Es ist kein ausschließliches Thema von Großstädten. Auch der ländliche Raum ist von der Thematik betroffen, besonders dort, wo der demografische Wandel mit Wegzügen und geringen Geburtenzahlen in den letzten Jahren zugeschlagen hat. Die Leerstände, die die Ortsansichten beschädigen, sind häufig in den denkmalgeschützten Innenbereichen unserer Städte und Gemeinden vorzufinden. Ich wage die These, dass es ausreichend Wohnraum in Deutschland gibt. Er ist eben nur falsch verteilt und häufig ungenutzt.
– Hören Sie mir erst mal zu! – Wir dürfen daher nicht nur über den sozialen Wohnungsbau in den Ballungsräumen sprechen,
sondern müssen auch den ländlichen Raum in den Blick nehmen, ihn im Infrastrukturausbau unterstützen – eben da, wo auch das Wohnpotenzial vorhanden ist.
Als Bürgermeister habe ich mich persönlich um den Leerstand in meiner Kommune gekümmert. In diesem Zuge habe ich bereits im Jahr 2019 einen Antrag an das Land Hessen gestellt und darum gebeten, ein zielgerichtetes Förderprogramm aufzulegen, um den Abriss von Schrottimmobilien zu befördern und Kommunen zu unterstützen. Der zuständige Staatssekretär, ein Grüner, konnte dazu lediglich auf bestehende Dorferneuerungs- bzw. auf Stadtentwicklungsprogramme verweisen. Wenn man sich aber gerade in keinem dieser Programme befindet, gibt es keine Förderung.
Ich begrüße, dass sich auch die Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit der Thematik beschäftigen.
Der Linkenantrag zeichnet mal wieder ein sehr einseitiges und negatives Bild von Eigentümern und Vermietern. Sie sprechen von Spekulation und von fehlender Priorität für den Erhalt von Bausubstanz. Das lässt sich so pauschal jedoch nicht sagen und ist nur die halbe Wahrheit. Nicht jeder Eigentümer ist ausreichend vermögend, um beispielsweise ein ortsbildprägendes Fachwerkhaus – wie in meinem Wahlkreis – nach den Regeln der Technik oder nach den Vorgaben des Denkmalschutzes zu sanieren oder zu erhalten.
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Gennburg?
Nein. – Schnell kann das zur Kostenfalle und zur Problemimmobilie werden. Wir müssen also das Thema differenzierter sehen.
Die Grünen tun das zum Teil in ihrem Antrag, wenngleich die Forderung eines Ankaufsrechts der Kommune nach Ertragswert, wenn der Eigentümer die Verwahrlosung nach Aufforderung nicht stoppt, für uns als problematischer Eigentumseingriff gesehen wird. Das geht über das Vorkaufsrecht hinaus.
Die Koalition hat das Problem von Schrottimmobilien erkannt. Wir werden das Vorkaufsrecht für Kommunen stärken und im Rahmen der Baugesetzbuchnovelle regeln.
Wir lehnen Ihre Anträge daher ab.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort der Abgeordneten Gennburg von der Fraktion Die Linke.