Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz setzen wir zum einen europäisches Recht um und bauen zum anderen gleichzeitig Bürokratie ab. Beides funktioniert und gehört zusammen; denn wer Investitionen will, braucht funktionierende Kreditvergabe. Kredite betreffen nicht nur Großkonzerne. Sie betreffen Handwerksbetriebe, Mittelständler, Häuslebauer und Kommunen.
Ohne Kredite läuft die Wirtschaft nicht.
Alle drei Säulen unseres Bankensystems sind wichtig für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land. Gerade Sparkassen und Genossenschaftsbanken leisten zudem Daseinsvorsorge vor Ort.
Gleichzeitig wissen wir spätestens seit 2008, dass Banken solide reguliert sein müssen. Diese Lehre stellen wir auch gar nicht infrage. Aber gute Regulierung heißt nicht: maximale Bürokratie. Gute Regulierung heißt: wirksam, zielgenau und verhältnismäßig. Und genau hier setzt dieses Gesetz an.
Wir entlasten die Kreditvergabe spürbar für Banken, für ihre Kunden, insbesondere für den Mittelstand, durch weniger Dokumentationspflichten, weniger Nachweise und weniger Aufwand. Wenn wir den Schwellenwert für die Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse anheben, dann entlasten wir nicht nur Institute, sondern vor allem auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die weniger Unterlagen liefern müssen. Das ist echter Bürokratieabbau, und er wirkt in einer gesamten Kette von der Bank bis zu den Unternehmen. Das senkt Kosten, beschleunigt Entscheidungen und verbessert die Finanzierungskonditionen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Wir schaffen ein einheitliches und transparentes Regime für Banken aus Drittstaaten. Einheitliche Mindestanforderungen an Kapital und Liquidität, ein klarer Rahmen für Zulassung und Aufsicht von Zweigstellen, das sorgt für fairen Wettbewerb und schützt die Stabilität unseres Finanzsystems – ohne Abschottung, aber mit klaren Spielregeln.
Auch für Förderbanken gilt: Ihr besonderer Auftrag wird im Gesetz berücksichtigt. Zudem haben wir im Finanzausschuss erreicht, dass Personengesellschaften auch zukünftig als Banken zugelassen werden können. Das erhält bewährte Strukturen und vermeidet Reputationsrisiken.
Diese Verbesserungen sind kein Zufall. Sie sind das Ergebnis sorgfältiger parlamentarischer Arbeit. Und dafür danke ich ausdrücklich den zuständigen Berichterstattern.
Denn mit den Änderungsanträgen haben wir einiges optimiert und dabei auch beachtet, dass unsere Bankenlandschaft in Deutschland mannigfaltig ist.
Nicht jede Bank hat dasselbe Geschäftsmodell. Deswegen zieht sich ein zentraler Grundsatz durch das gesamte Gesetz, und das ist die Verhältnismäßigkeit. Große Banken brauchen andere Regeln als kleine Institute. Förderbanken brauchen andere Regeln als international tätige Konzerne. Und genau das setzen wir um.
Für kleinere Banken gelten vereinfachte Anforderungen, etwa bei ESG-Risikoplänen, längere Fristen, qualitative statt quantitativer Ansätze, keine Einreichungspflichten bei der Aufsicht und Nutzung vorhandener Daten statt des Aufbaus neuer Datenberge. Das reduziert Aufwand, und zwar nicht nur bei den Banken, sondern auch beim Mittelstand, der diese Daten sonst liefern müsste. Das ist keine Minimallösung; das ist Proportionalität in der Praxis.
Wir bauen Meldepflichten gegenüber europäischen Behörden ab und harmonisieren den europäischen Rechtsrahmen. Das schafft Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU.
Zum Schluss möchte ich noch einen Punkt für die Zukunft ansprechen. Wir regulieren kleinere Institute bewusst anders als große, und das ist richtig so. Aber wir müssen auch die Entwicklung im Blick behalten. Seit 2019, seit diese Regeln gelten, haben sich die Bilanzen der Banken verändert und sind gewachsen. Deswegen werden wir uns auch dafür einsetzen, zu prüfen, ob die Schwellenwerte kleinerer Institute zukünftig nicht auch angepasst werden müssen. Denn Regulierung darf nicht schleichend immer neue Institute erfassen, ohne dass der Gesetzgeber das bewusst entscheidet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das BRUBEG ist ein Gesetz für die Praxis. Es stärkt die Krisenfestigkeit der Banken. Es schützt kleine Institute vor Überforderung. Und es bekennt sich klar dazu: Banken sind Partner unserer Wirtschaft und nicht Gegner. Dieses Gesetz steht für Augenmaß, für Entlastung ohne Risiko, für Regulierung mit Wirkung. Deshalb freue ich mich, dass wir das Gesetz jetzt final abschließen.
Vielen Dank.
Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Katharina Beck von Bündnis 90/Die Grünen.