Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Hochverehrte Bürger! Nur eine Sekunde früher oder später, was macht das schon? Eigentlich nichts. Doch manchmal kann es über Hunderttausende Euro entscheiden. Folgendes tragisches Beispiel: Ein Mann und seine Frau sitzen in einem Auto. Der Mann ist sehr wohlhabend, hat ein schönes, großes Einfamilienhaus. Die Frau ist Alleinerbin, und dann gibt es noch eine Tochter, die Alleinerbin der Frau ist. Es kommt zu einem tödlichen Unfall. Wenn bei dem Autounfall beide auf die Sekunde genau, also gleichzeitig, sterben, fällt einmal Erbschaftsteuer an, sterben sie nacheinander, jeweils nur eine Sekunde früher oder später, dann zweimal. Der Staat macht sich hier jedes Mal zum Miterben. Obwohl sich an dem Vermögensgegenstand gar nichts geändert hat, kassiert der Staat doppelt ab.
Wo wir gerade bei „doppelt abkassieren“ sind: Jedes Erbe, jede Schenkung, jedes Vermögen entsteht aus bereits versteuertem Einkommen. Die Bürger zahlen ihre Steuern nach individueller Leistungsfähigkeit auf das eigene Einkommen – so weit, so gut –, aber dann müssen die Bürger auch selbst entscheiden können, was sie mit ihrem Geld machen. Ob sie es konsumieren, sparen, investieren, verschenken oder vererben, das geht den Staat nichts an.
Die Erbschaftsteuer ist im Kern eine anlassbezogene Vermögensteuer, die nichts mit der individuellen Leistungsfähigkeit und der Steuergerechtigkeit zu tun hat. Können wir darauf verzichten? Erbschaft- und Schenkungsteuer machen zusammen gerade einmal 1,4 Prozent der Steuereinnahmen aus; im letzten Jahr waren das ungefähr 13,3 Milliarden Euro. Um die Relation zu zeigen: Für die Ukraine, für wirkungslose Klimamaßnahmen und vieles andere
verschleudern wir über Hunderte Milliarden Euro jedes Jahr; das muss man sich mal vorstellen. Also, auf die Erbschaftsteuer kommt es im Haushalt nun wirklich nicht an.
Und für die meisten Bürger ist die Erbschaftsteuer ein echtes Bürokratiemonster. Neben dem bereits komplizierten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz existieren zahlreiche weitere Rechtsvorschriften, die das Bundesfinanzministerium sogar extra gebündelt in einem Amtlichen Erbschaftsteuer-Handbuch herausgibt. Dort finden wir unter anderem die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung, die Erbschaftsteuer-Richtlinien und in den Anhängen dann die Bodenrichtwertrichtlinie, das Baugesetzbuch, das Außensteuergesetz und die Lohnsummenparameter. Wir haben hier also nicht ein Gesetz, sondern einen undurchdringlichen Dschungel aus Sonderregeln, Ausnahmen, Fristen und Nachweispflichten, bei denen man als Laie nur verloren gehen kann. Wahrscheinlich nicht, wenn man nur Bankguthaben erbt, aber sobald Immobilien oder Unternehmen im Spiel sind, wird es kompliziert. Die Gerechtigkeitslücke besteht daher nicht nur zwischen kleinen und großen Erbschaften, sondern auch zwischen Erben mit und ohne Anwälten.
Und – das richtet sich jetzt vor allem an Sie von der Linksfraktion – nicht jeder, der ein Unternehmen erbt, hat dadurch automatisch mehr Geld; denn wenn Unternehmen vererbt werden, steckt das Geld in Maschinen, Gebäuden usw.; es liegt nicht auf dem Konto. Firmennachfolger können die Steuer nur bezahlen, wenn sie das Unternehmen verschulden. Das Risiko einer Pleite steigt, und Arbeitsplätze sind gefährdet – ein Riesenproblem in Deutschland bei Handwerk, Bauernhöfen und auch beim Mittelstand.
Fazit: Die Erbschaftsteuer ist ungerecht und verzichtbar. Sie ist ein Bürokratiemonster, das auch Unternehmensnachfolgen erschwert. Wir von der AfD wollen für unser Land Gerechtigkeit und Wohlstand. Daher fordern wir mit unserem heutigen Antrag die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Herzlichen Dank.
Das Wort darf ich Olav Gutting für die CDU/CSU-Fraktion erteilen.