Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Lesung den Entwurf des Tariftreuegesetzes, das zum Ziel hat, die Tarifbindung in unserem Land zu fördern und vor allen Dingen auch insoweit zu honorieren, dass tarifgebundene Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von der Bundesebene aus entsprechend privilegiert werden. Es sollen eben gerade nicht durch niedrigere Lohnzahlungen günstigere Angebote auf dem Rücken der Beschäftigten abgegeben werden können, um dann den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag zu erhalten – ein Ziel, das sicherlich als legitim anzusehen ist.
Als Jurist muss man natürlich schon dazu sagen: Der Gesetzentwurf tangiert Artikel 9 Absatz 3 GG insoweit, als dass die negative Koalitionsfreiheit davon betroffen ist. Aber ich will hier auch deutlich sagen, dass die tarifungebundenen Unternehmen damit nicht per se als schlechtere Arbeitgeber angesehen werden können.
Ein weiterer Punkt ist die positive Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Absatz 3 GG. An dieser Stelle müssen wir in meinen Augen etwas aufpassen, dass diese hier nicht auch tangiert wird, und zwar durch folgenden Punkt – das ist auch ein Wunsch und eine Forderung von unserer Seite aus –: Das Tariftreuegesetz muss klarmachen, dass alle Tarifverträge, die es in unserem Land gibt, im Rahmen des Tariftreuegesetzes auch als Tarifverträge gelten, die anerkannt werden, wenn es um die Vergabe von Aufträgen geht.
Das Tariftreuegesetz muss also im Ergebnis auch gewährleisten, dass alle Tarifverträge in unserem Land für dieses Gesetz gelten.
Weiter ist ein ganz wichtiger Punkt, dass das Tariftreuegesetz auch möglichst unbürokratisch umgesetzt wird. Die Frau Ministerin ist schon darauf eingegangen, und wir haben es im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich erwähnt, dass es mit einem minimalsten Bürokratieaufwand umzusetzen ist. Hierbei ist uns ganz wichtig, dass im Rahmen der Gesetzgebung festgelegt wird, dass zur Überprüfung der Einhaltung des Tariftreuegesetzes nicht nur Nachweise zu erbringen sind, sondern dass der Staat an erster Stelle zunächst mal auf die Informationen zurückgreift, die er selbst hat oder die er von den Unternehmen bekommt – so zum Beispiel durch die Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung. Daran kann man eben staatlicherseits nachvollziehen, ob korrekt gezahlt worden ist und ob die entsprechenden Arbeitsbedingungen eines Tarifvertrags gelten.
An dieser Stelle muss das Credo lauten – so wie wir es uns auch im Koalitionsvertrag unter dem Stichwort „Digitalisierung und Entbürokratisierung“ vorgenommen haben –, dass der Staat auf alle Informationen zurückgreift, die er selbst schon hat, bevor er überhaupt neue Informationen erhebt. Es muss das Ziel des Tariftreuegesetzes sein, diesen Ansatz eines minimalen bürokratischen Aufwands umzusetzen, und mit diesem Gusto gehen wir in die Beratungen.
Herzlichen Dank.