Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linke eint der Wunsch, mit diesem Tariftreuegesetz etwas Gutes zu bewirken. Und genau deswegen müssen wir in diesem Sinne sorgsam prüfen, ob dieser Gesetzentwurf zu den Zielen führen kann, die wir alle erreichen wollen: faire Arbeitsbedingungen, starke Tarifpartnerschaft und einen wettbewerbsfähigen Mittelstand.
Nun stehen wir ja noch am Anfang der parlamentarischen Befassung. Und ich halte es mit dem Struck’schen Gesetz, wonach noch kein Gesetz aus dem Parlament so herausgekommen ist, wie es ursprünglich eingebracht worden ist.
Aber weil die Zahl der Verträge mit Tarifbindung bei uns im Land in den letzten Jahren stark rückläufig ist, haben wir, die CDU/CSU und die SPD, gemeinsam vereinbart und uns vorgenommen, die Tarifbindung zu fördern. Und dazu stehe ich auch aus tiefster Überzeugung als jemand, der in seiner vorparlamentarischen Zeit die Sozialpartnerschaft immer hochgehalten und aktiv gelebt hat.
Wir waren uns im Rahmen unserer Vereinbarung aber auch einig, dass wir Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum begrenzen wollen. Ich fürchte nur, der gegenwärtige Entwurf ist so noch nicht dazu geeignet, das eine oder das andere zu erreichen.
Er wird gerade nicht zu einer höheren Tarifbindung führen, und er begrenzt auch nicht die Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen; denn dieser Gesetzentwurf erschwert selbst tarifgebundenen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Nach seinem Wortlaut gelten nämlich sogar Unternehmen, die bereits eine Tarifbindung haben, nicht automatisch als tariftreu im Sinne des Gesetzes.
Ein Beispiel. Wenn ein mit der verantwortlichen Gewerkschaft abgeschlossener Haustarifvertrag oder ein Flächentarifvertrag von dem nach dem Gesetz vorgesehenen repräsentativen Flächentarifvertrag abweicht, wird unterstellt, dass keine Tariftreue vorliegt.
In diesem Fall würde dann der vom BMAS festgelegte repräsentative Flächentarifvertrag die speziell für die jeweiligen Unternehmen oder die Branche ausgehandelten Tarifverträge ersetzen.
Im Extremfall müssten in einem Unternehmen für das Personal, das den öffentlichen Auftrag ausführt, vom hauseigenen Tarifvertrag abweichende Arbeitsbedingungen umgesetzt werden, während für den Rest der Belegschaft weiterhin der mit ihrer Gewerkschaft vereinbarte Tarifvertrag gilt. Das würde nach meinem Dafürhalten die Tarifeinheit gerade gefährden, zu Konflikten in der Belegschaft führen und enorme Umsetzungsaufwände verursachen:
durch unterschiedliche Entgeltabrechnungen, unterschiedliche Zeiterfassungen, unterschiedliche Urlaubsberechnungen.
Meine Damen und Herren, wie soll ein Betrieb das allein technisch schaffen? Was macht das mit der Belegschaft? Und mit „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ hat es auch nichts zu tun. Aber vor allem: Wozu braucht man dann überhaupt noch einen eigenen Haustarifvertrag oder einen Flächentarifvertrag?
Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt wichtig und richtig: Wir wollen faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine Vergabepraxis, die mit sozialer Verantwortung einhergeht.
Aber wir müssen den Weg dorthin so gestalten, dass er praktikabel ist, und zwar für Unternehmen, für Beschäftigte und für öffentliche Auftraggeber. Ich wünsche mir, dass wir in den kommenden Wochen gemeinsam offen und sachlich Lösungen finden, mit denen wir das Ziel einer höheren Tarifbindung erreichen, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen und ohne den Mittelstand zu überfordern.
Ich bin – mit Frau Schmidt im Übrigen – fest davon überzeugt, liebe Frau Ministerin, dass wir dieses Gesetz nun in der parlamentarischen Befassung gemeinsam noch ein bisschen besser hinbekommen werden:
besser für die Arbeitsbedingungen in Deutschland und besser für unsere Wirtschaft.
Herzlichen Dank.