Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie können natürlich gerne gegen unseren Antrag hier polemisieren, aber seine Berechtigung wird überdeutlich. Der stärkste Grund für diesen Antrag ist die Realität der letzten zehn Jahre, nämlich dass Millionen hierhergekommen sind, ohne dass die Rechtslage des Bundes und der EU das eigentlich vorsieht. Die Kollegen haben es Ihnen bereits erläutert: Es gibt kein Grundrecht auf Asyl, wenn man aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist. Diese Regeln sind außer Kraft gesetzt worden durch die Politik. Und dass jetzt der Bundesinnenminister einen Brief an den Präsidenten der Bundespolizei geschrieben hat, ist – ganz ehrlich, Frau Ataoğlu – kein Grund, stolz zu sein. Und das ändert auch nichts. Sie kennen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Eine rechtssichere Lösung war das jedenfalls nicht.
Die Dublin-Verordnung sieht genauso wenig vor, dass Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden, sondern dass sie in dem Staat durchzuführen sind, in dem der Ausländer das erste Mal europäischen Boden betreten hat. Dass das nicht geschieht, dass die Überstellungen nicht möglich sind, scheitert in der Regel an der mangelnden Rechtstreue und der Kooperation der zuständigen EU-Staaten.
Meine Damen und Herren, so viel also zu den Vorteilen der Zusammenarbeit auf EU-Ebene, von denen Sie immer reden.
Sie könnten angesichts dieser Dysfunktionalität natürlich handeln, und Sie müssten das eigentlich auch. Sie könnten sich beispielsweise für eine realitätsnahe Anwendung des Ordre-public-Vorbehalts aus Artikel 72 AEUV einsetzen. Aber dann müssten Sie sich natürlich mal argumentativ mit der drastischen Kriminalitätsentwicklung in den letzten zehn Jahren hier in Deutschland auseinandersetzen
und deren Hauptursache, nämlich der Massenmigration. Aber dieser Realität weichen Sie ja selbst aus. – Frau Bünger, die Eltern der vor den Zug gestoßenen Liana könnten Ihnen erklären, was unter Ausnahmezustand hier in Deutschland zu verstehen ist.
Sie hätten auch eine ernsthafte Reform des europäischen Asylrechts durchsetzen können, nicht diese Scheinlösungen der GEAS-Reform. Das Hauptproblem, die Sekundärmigration nach Deutschland, lösen Sie mit dieser Reform nicht; denn das Problem ist ja die fehlende Rechtstreue von Mitgliedstaaten, und das berücksichtigt die Reform leider nicht.
Ich verstehe, dass die SPD an einem wirksamen Grenzregime kein Interesse hat.
Bei Ihnen ist die ethnische Wahl die letzte Hoffnung vor der politischen Bedeutungslosigkeit.
Sie brauchen Wählergruppen, die Sie gegeneinander ausspielen können. Dafür müssen die Grenzen offenbleiben.
Aber Sie von der Union haben von diesem Asylmikado, bei dem sich nicht wirklich irgendetwas bewegt, gar nichts.
Bei Ihnen ist es letztlich so: Sie verraten Ihre Wähler, weil Sie nicht einhalten, was Sie ihnen versprochen haben.
Sie sollten sich unseren Antrag noch mal durchlesen, sonst versinken Sie nämlich im selben Strudel wie Ihr roter Koalitionspartner.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Siegfried Walch.