Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grundsteuerreform ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, und schon heute steht fest: Sie hat die Probleme verschärft. 69 Prozent der Eigentümer berichten von Hebesatzerhöhungen. In rund 80 Prozent der Fälle sind die Steuerbeträge gestiegen, im Durchschnitt um über 100 Prozent. Besonders stark betroffen: Einfamilienhäuser mit einem durchschnittlichen Anstieg um 119 Prozent, im Extremfall um bis zu 976 Prozent. Das ist die Realität nach einem Jahr Praxis.
So kann es nicht weitergehen. Wir wollen die Grundsteuer abschaffen, und wir erklären auch, warum.
Erstens. Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer ohne Leistungsbezug. Sie knüpft nicht an Einkommen an, nicht an Ertrag, nicht an Zahlungsfähigkeit. Sie wird fällig, einfach weil jemand Eigentum besitzt. Ob Rentnerin mit kleiner Rente oder junge Familie mit Baukredit – gezahlt werden muss in jedem Fall. Doch eine Steuer sollte nicht die Substanz treffen, sondern sich am Einkommen orientieren. Wenn der Staat Privateigentum so besteuert, dass man es nur noch durch Verwertung oder Verkauf sichern kann, dann gefährdet er genau das, was er laut Grundgesetz schützen soll.
Zweitens. Diese Reform hat das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigt. Millionen Bürger mussten sich gegen ihre eigenen Steuerbescheide wehren – fehlerhafte Bewertungen, Änderungsbescheide, nachträgliche Korrekturen –; über 1,4 Millionen Einsprüche gab es allein in meiner Heimat Baden-Württemberg. Wenn der Bürger erst klagen muss, damit der Bescheid stimmt, dann funktioniert nicht der Bürger falsch, sondern das Gesetz.
Drittens. Die Grundsteuer ist eine versteckte Mietersteuer. Sie ist vollständig umlagefähig. Jeder Euro mehr an Grundsteuer landet in der Nebenkostenabrechnung. Steigt der Hebesatz, steigt die Miete. Die Belastung wird weitergereicht, und das ohne Ausnahme. Das heißt, Millionen Mieter tragen die Grundsteuer bereits über die Nebenkosten mit. Wer also dauerhaft bezahlbare Mieten will, kann die Grundsteuer nicht ausklammern.
Viertens. Die föderale Ausgestaltung verstärkt die Fehlentwicklung. Experten wie die Professoren Clemens Fuest, Johanna Hey und Christoph Spengel weisen darauf hin: Auf Bundesebene wird die Grundsteuer noch als Sollertragsteuer verstanden, in mehreren Ländern hingegen als flächenbezogene Abgabe ausgestaltet. Das bedeutet: Nicht mehr die mögliche Ertragsfähigkeit ist maßgeblich, sondern primär die Grundstücks- und Gebäudefläche. Damit tritt der Bezug zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in den Hintergrund. Gleiche Nutzung kann also zu unterschiedlicher Belastung führen, je nach Bundesland. Eine solche Divergenz berührt zentrale verfassungsrechtliche Maßstäbe, insbesondere das Leistungsfähigkeitsprinzip und auch den Gleichheitssatz.
Und ganz zum Schluss: Die eigenen vier Wände sind mehr wert als jede Rentenreform. Viele Menschen in Deutschland haben Angst vor Altersarmut. Sie wissen nicht, wie sich unser Rentensystem entwickeln wird. Statt Rentenkassen immer weiter mit Steuergeldern künstlich zu stabilisieren, könnten Sie den Bürgern echte Sicherheit geben – eben durch die Abschaffung der Grundsteuer.
Selbstgenutztes Wohneigentum ist eines der besten Mittel gegen Altersarmut. Wer im Alter ein eigenes Dach über dem Kopf hat, wer nicht jeden Monat 700, 1 000 oder 1 500 Euro an Miete oder jährlich an Grundsteuer zahlen muss, lebt freier und sicherer. Ja, die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Aber es gibt tragfähige Alternativen, etwa über eine stärkere Beteiligung am Einkommen- und Umsatzsteueranteil – aufkommensneutral für die Kommunen, ohne zusätzliche Belastung der Bürger.
Es fehlt nicht an Geld in diesem Land, es fehlt an Prioritätensetzung. Es ist keine Frage der Möglichkeit, sondern des politischen Willens.
Deshalb mein Appell an Sie, liebe Kollegen und liebe Bundesregierung: Schaffen Sie die Grundsteuer ab!
Ich bedanke mich.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Fritz Güntzler für die Unionsfraktion.