Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute mal wieder über die Grundsteuer; lang ist’s schon her. Nach dem damaligen Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir uns in diesem Hause ja sehr ausgiebig damit beschäftigt.
Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuern. Man kann in die Geschichte gucken: Schon 2000 vor Christus wurden die ersten Grundsteuern erhoben.
Und die Grundsteuer hat auch jetzt noch eine sehr breite Wirkung, weil jeder irgendwie betroffen ist. Uns wurde damals im Rahmen der Reform der Grundsteuer mitgeteilt, dass 36 Millionen Einheiten neu zu bewerten waren. Man ist als Eigentümer betroffen oder – es ist hier ausgeführt worden – als Mieter oder als Vermieter, wenn man nicht umlegt. Das ist übrigens auch möglich: Man muss als Vermieter nicht umlegen,
wenn man die Grundsteuer übernimmt.
Die Grundsteuer ist verfassungsrechtlich abgesichert. Sie ist eine sogenannte Realsteuer. Steuergegenstand ist der Grundbesitz, und die Steuer wird – das ist so angelegt – ohne Rücksicht auf die privaten Verhältnisse oder die sogenannte subjektive Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhoben.
Es wird also gerade nicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abgehoben, sondern es wird unterstellt: Derjenige, der ein Grundstück hat, hat eine gewisse Leistungsfähigkeit und hat demnach etwas zum Gemeinwohl beizutragen.
Sie haben es ja auch angesprochen, Frau Kollegin Zimmer: Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Und im Unterschied zu vielen anderen Einnahmequellen, wie der Gewerbesteuer und dem Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer, ist sie eine verlässliche Einnahmequelle.
Sie ist eben konjunkturunabhängig. Sie hat eine gewisse Stabilität
und hat mittlerweile ein Aufkommen von 16 Milliarden Euro. Das sind 11 Prozent der kommunalen steuerlichen Einnahmen. Wenn ich die Gewerbesteuer noch hinzunehme, komme ich auf einen Anteil der kommunalen Steuern, die mit einem eigenen Hebesatz belegt werden können, von 58 Prozent. Dies ist Ausdruck der Selbstverantwortung der Kommunen, die wir im Rahmen der Subsidiarität sehr schätzen.
Wir alle wissen, wo unsere Kommunen mittlerweile stehen: 2024 gab es ein Finanzierungsdefizit von ungefähr 24 Milliarden Euro.
Es wird bis 2025 wahrscheinlich auf 30 Milliarden Euro gestiegen sein. Und Sie wollen den Kommunen einfach mal die Grundsteuer wegnehmen. Das geht so nicht. Sie sagen jetzt: „Dann nehmen wir dem Bund und den Ländern einfach mal ein bisschen was von den Einnahmen aus der Einkommensteuer oder aus der Umsatzsteuer weg“,
ohne zu erklären, wie das denn im Bundeshaushalt oder in den Länderhaushalten gegenfinanziert werden soll.
Sie machen hier einen reinen Verschiebebahnhof. Das ist völlig unseriös und hilft den Kommunen und den Menschen in keinster Weise.
Sie entziehen den Kommunen damit die finanzielle Basis. Der vorgeschlagene Ausgleich ist, wie gesagt, völlig unsicher; er ist, wie ich eingangs schon ausgeführt habe, konjunkturabhängig, hat eben nicht die Beständigkeit der Grundsteuer.
Wir haben das ganze Thema hier damals breit diskutiert. Auch damals, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, ist diskutiert worden, ob man die Grundsteuer abschaffen könnte. Da sind wir mit der kommunalen Familie, mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit vielen kommunalen Mandatsträgern
zu der Überzeugung gekommen, dass es zur Autonomie der Kommunen gehört, dass sie hier eine eigene Einnahmequelle haben.
Der Belastungsgrund, Frau Kollegin, ist übrigens nicht mehr die Sollertragsteuer – sie ist ein Teilaspekt beim Bundesmodell –, sondern – das erwähnen Sie in Ihrem ganzen Antrag nicht einmal; wenn Sie sich mit der Geschichte und den Hintergründen der Grundsteuer beschäftigt hätten, wüssten Sie das – das Äquivalenzprinzip. Das Äquivalenzprinzip sieht vor, dass Eigentümer von Grundstücken über Beiträge und Steuern hinaus etwas für erbrachte öffentliche Leistungen zahlen müssen. Wir haben doch ein Interesse, dass die Infrastruktur vor Ort funktioniert.
Straßen, Grünanlagen und andere öffentliche Einrichtungen müssen finanziert werden. Dazu wird über die Grundsteuer ein solider Beitrag geleistet, und das wollen wir auch so erhalten.
Dann kritisieren Sie, dass es unterschiedliche Modelle gibt. Ja, wir stehen zum Föderalismus. Ich habe es damals mit verhandelt, dass wir eine Länderöffnungsklausel haben. Es gibt in Baden-Württemberg ein Bodenrichtwertmodell. Es gibt in Hessen, Hamburg, Niedersachsen und Bayern das Flächenmodell. Es gibt das Bundesmodell, bei dem der Bundesfinanzhof übrigens mittlerweile bestätigt hat, dass es verfassungskonform ist.
Von daher haben wir eine große Breite an Modellen und föderalen Wettbewerb.
In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass im Zuge der Reform der Grundsteuer Aufkommensneutralität versprochen worden ist. Ich will Ihnen sagen: Die Aufkommensneutralität können Sie nicht so interpretieren, wie Sie es tun, nämlich so, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass jeder Einzelne nicht mehr zu zahlen hat.
Dann hätte es das Urteil damals gar nicht geben müssen. Man hatte festgestellt, dass es Ungleichgewichte in der Bewertung gab, die ausgeräumt werden müssen. Und dann gibt es natürlich Leute, die mehr zahlen, und Leute, die weniger zahlen. Die Aufkommensneutralität bezieht sich allein auf die Kommune insgesamt.
Hier beobachten wir die Aufkommensneutralität, und sie wird von einem Großteil der Kommunen eingehalten; denn die kommunalen Mandatsträger, gerade auch diejenigen in Hessen und Bayern, die sich in Wahlkämpfen befinden, übernehmen Verantwortung für ihre Kommunen.
Sie übernehmen keine Verantwortung für die Kommunen. Deshalb wollen Sie kommunale Steuern abschaffen.
Herzlichen Dank.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Karoline Otte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.