Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine bemerkenswerte Debatte geht zu Ende. Herr Köstering, „die Polizei als kompetenter Partner“ aus Ihrem Munde – das zu erleben, war ein besonderes Highlight.
Diese Erkenntnis trägt offenbar. Wir sehen das an der Stelle genauso wie Sie.
Aber mit Blick auf die AfD schüttele ich jetzt den Kopf und bin einigermaßen verwirrt. Herr Raue, als Berichterstatter im Ausschuss war von Ihrer Kritik, die Sie hier vorgebracht haben, weit und breit nichts zu hören. Die parlamentarische Arbeit in einem Arbeitsparlament wird im Ausschuss gemacht. Warum versuchen Sie denn nicht, sich in der Ausschussarbeit aktiv einzubringen?
Wenn hier die Scheinwerfer an sind, dann kritisieren Sie. Das ist klassischer Populismus pur. Sie sind an der Sache nicht interessiert. Das ist einigermaßen arm und ehrlicherweise menschlich auch deutlich schwach, finde ich, meine Damen und Herren.
Ich finde, die hybride Bedrohung, sehr geehrter Herr Kollege Drößler, darf man schon deutlicher herausstellen. Den Absender dieser Bedrohung hätten Sie ehrlicherweise klar benennen können. Warum Sie das nicht können und nicht wollen, wissen, glaube ich, viele. Aber Spionage, das Auskundschaften staatlicher Einrichtungen, die Störung des Flughafenbetriebs, das Schüren von Unsicherheit in der Bevölkerung und das Austesten unserer Reaktionsfähigkeit – auch das sind Operationsziele der hybriden Bedrohung durch Drohnen.
Auch die russische Schattenflotte ist ein Beispiel.
Wir dürfen davon ausgehen, dass auch von diesen Schattenflottentankern Drohnen gestartet werden. Sie sind Werkzeuge im Werkzeugkasten der hybriden Bedrohung. Deswegen ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung sich hier auf den Weg macht und die Lücken, die bestehen, endlich schließt.
Dass wir die Debatte führen, ist wichtig, und dass wir sie in dieser Geschwindigkeit führen, ist auch wichtig. Denn wir können uns dieses Klein-Klein der Zuständigkeiten nicht länger leisten. Drohnen überwinden Grundstücksgrenzen, und ehrlicherweise müssen wir auch die Grenzen im Zuständigkeitsdenken überwinden. Deswegen ist es wichtig, Abwehrfähigkeiten aufzubauen – gegen hybride Angriffe, gegen unbemannte Luftfahrzeuge.
Die Vernetzung der Polizeien – der Bundespolizei, der Landespolizeien – und der Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein. Wir reden über gemeinsame Befugnisse, und wir handeln. Wer vor Ort ist, muss schützen können und schützen dürfen. Das ist der Hauptpunkt, über den wir reden. Stundenlanges Kompetenzgerangel gehört in die Mottenkiste. Natürlich ist es richtig, dass auch diejenigen, die den Luftverkehr stören, entsprechend hart bestraft werden.
Fazit. Die Bedrohung von unbemannten Drohnen ist erkannt und angegangen worden. Wir sehen Erfolge. Dieses erste Gesetz ist nicht das Ende des Weges; es ist der erste Schritt. Das ist richtig und wichtig. Wir machen uns auf diesen Weg; wir gehen auf die Reise. Sie ist noch lange nicht zu Ende, und wir laden zur Diskussion über die weiteren Schritte ein, die notwendig sind, um Deutschland zu schützen.
Vielen Dank.