Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin Hubig! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das auf den ersten Blick technisch klingt: Verfahrensrecht, Kostensicherheit, Beschleunigungsgebot. Aber in Wahrheit geht es um den Kern unserer Demokratie: um Meinungsfreiheit, um Pressefreiheit, um den Mut und um die Macht, zu kontrollieren.
Lassen Sie mich deutlich sagen, worum es geht: SLAPP-Klagen, strategische, offensichtlich unbegründete Klagen, sind kein Mittel der Rechtsdurchsetzung. Sie sind ein Instrument der Einschüchterung. Ihr Ziel ist nicht der Erfolg im Gerichtssaal. Ihr Ziel ist Erschöpfung. Ihr Ziel ist Abschreckung. Ihr Ziel ist Schweigen. Betroffen sind vor allem Journalistinnen und Journalisten, NGOs, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Menschen also, die Missstände aufdecken – zum Beispiel über Korruption recherchieren, Umweltzerstörung dokumentieren oder Machtmissbrauch benennen. Die Fälle zu den Panama Papers hat die Ministerin schon genannt.
Meine Damen und Herren, es ist ein Irrtum, zu glauben – das habe ich hier in der einen oder anderen Rede gehört –, das sei in Deutschland kein Problem. Es ist ein relevantes Problem. Die Zahlen der No-SLAPP-Anlaufstelle sprechen eine klare Sprache: 30 Anfragen mit SLAPP-Potenzial allein im Jahr 2025, nur 7 davon mit grenzüberschreitendem Bezug – 23 rein nationale Fälle. Das bedeutet, der überwiegende Teil dieser Einschüchterungsklagen findet innerhalb unserer eigenen Rechtsordnung statt. Wenn der Gesetzentwurf nun ausschließlich grenzüberschreitende Sachverhalte erfasst, dann lassen wir genau diese 23 Fälle außen vor. Dann schützen wir europäische Journalistinnen und Journalisten, aber nicht zwingend die Redakteurin in Neuss, den Lokaljournalisten in Mecklenburg-Vorpommern oder die Umweltinitiative im Ruhrgebiet. Und das ist aus Sicht der SPD-Fraktion nicht ausreichend, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gerade für Journalistinnen und Journalisten ist Rechtssicherheit entscheidend. Wer recherchiert, wer arbeitet, wer sich mit finanzstarken Akteuren anlegt, braucht die Gewissheit: Wenn eine Klage offensichtlich missbräuchlich ist, dann wird sie schnell erkannt, frühzeitig beendet und teuer für diejenigen, die sie als Instrument der Einschüchterung missbrauchen.
Es ist gut, dass der Gesetzentwurf genau hier angreift. Wir führen eine Prozesskostensicherheit ein, damit Kläger vorab für Verteidigungskosten garantieren müssen. Wir sorgen für eine volle Kostenerstattung, die über die gesetzlichen Sätze hinausgeht. Denn wer missbräuchlich klagt, muss das volle finanzielle Risiko tragen.
Viele weitere Punkte sind von der Ministerin schon erwähnt worden; darauf muss ich jetzt nicht mehr eingehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf als einen ersten Schritt verstehen, und lassen Sie uns ihn so ausgestalten, dass er auch tatsächlich und umfassend schützt – für die Pressefreiheit, für eine starke Zivilgesellschaft und für eine lebendige Demokratie.
Vielen Dank.
Ich darf Ulrich von Zons für die AfD-Fraktion das Wort erteilen.