Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind verpflichtet, europäische Richtlinien umzusetzen. Das tun wir heute. Ich finde es ganz hervorragend, dass die Bundesregierung zeigt, dass sie den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ernst nimmt, dass wir in Deutschland kein Gold-Plating betreiben, dass wir nicht über das hinausgehen, worauf man sich in Brüssel in einem parlamentarischen Verfahren bereits geeinigt hat.
Erschütternde Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen uns, warum gehandelt wird. Der schon von der Ministerin erwähnte Mord an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia machte deutlich, welchen Gefahren insbesondere investigativer Journalismus ausgesetzt sein kann. Sie recherchierte zu Korruption und Geldwäsche, und zum Zeitpunkt ihres Todes waren über 50 SLAPP-Klagen anhängig.
Die europäische Antwort darauf ist nun gegeben mit der hier vorliegenden SLAPP-Richtlinie. Ihr Ziel ist der Schutz öffentlicher Beteiligung und freier Berichterstattung.
Ebenso klar ist jetzt unsere nationale Umsetzung. Wir bleiben verbindlich beim Europarecht – keine zusätzlichen Ideen, keine Übererfüllung. Das unterscheidet uns auch von vorherigen Regierungen. Wir lassen das europäische Playing Field gleich.
Ich möchte an dieser Stelle klar sagen – das haben mehrere Kollegen bereits erwähnt, und ich finde es gut, so was hier sagen zu können –: Einschüchterungsklagen sind in Deutschland nicht üblich.
Wir haben einen starken Rechtsstaat, und auf diesen Rechtsstaat können wir vertrauen. Auf diesen Rechtsstaat können wir in Deutschland auch stolz sein.
Festzustellen ist nämlich: Das deutsche Zivilprozessrecht ist bereits belastbar ausgestaltet. Gerichtskostenvorschüsse wirken präventiv. Der Darlegungsgrundsatz setzt bereits prozessuale Hürden. Wir haben also Instrumente gegen Rechtsmissbrauch, und vor diesem Hintergrund ist Augenmaß geboten.
Der Kollege hat gerade den Richterbund erwähnt. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer sagt uns: Solche Fälle gibt es in Deutschland nur ganz wenige. – Und das ist auch gut so. Zusätzliche Regelungen dürfen eben nicht über das Mindestmaß hinausgehen, sofern in unserem Rechtssystem kein erkennbarer Mehrwert entsteht.
Das Ziel der Richtlinie ist zu unterstützen. Wir wollen missbräuchliche Klagen effektiv begrenzen und unseren Rechtsstaat weiterhin stark halten. Journalistische Freiheit muss es geben; sie ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.
Deswegen freue mich jetzt auf die weiteren Beratungen.